Sie benötigen eine Straßensperrung für eine Veranstaltung, die den Straßenraum übermäßig in Anspruch nimmt, beispielweise Volksfeste, Laufveranstaltungen, Straßenfeste, Radrennen, Radtouristik, Martinsumzüge, Orientierungsfahrten, Prozessionen, Karnevalsumzüge.
Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Dienstleistungen und Infos
Veranstaltungen (beispielsweise Läufe, Umzüge, Feste et cetera), die öffentliche Flächen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, dürfen gemäß § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur mit einer besonderen Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt werden.
Vor Erteilung der Genehmigung ist ein Beratungs- und Informationsgespräch erforderlich.
Die Genehmigung muss mindestens zwei Monate vor der Durchführung der Veranstaltung eingeholt werden. Je nach Größe der Veranstaltung muss eine Genehmigung auch schon eher eingeholt werden.
Bei Großveranstaltungen ist ein weiterer Antrag zur Durchführung zu stellen.
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Im Bochumer Serviceportal stehen Ihnen folgende Onlinedienste zur Verfügung:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung gem. § 29 Abs. 2 StVO
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO (Sperrgenehmigung)
- Anzeige Straßenumzug (Genehmigung)
(Brauchtumsumzüge (St. Martin, Karneval), Umzüge, Aufmärsche im Rahmen von Bürger- und Schützenfesten)
Bitte bringen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie eine Versicherungsbestätigung mit.
Die Verwaltungsgebühr beträgt zwischen mindestens 50 Euro und 2.301 Euro (je nach Aufwand) und ist per Überweisung auf das Konto der Stadt Bochum zu zahlen.
Adresse / Kontakt
Tiefbauamt
Verkehrsregelungen
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus (BVZ).
Weitere Parkhäuser und Parkplätze in Bochum
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag: 8:30 bis 13 Uhr
Donnerstag: 8:30 bis 16 Uhr
Tiefbauamt
Herr Basa
- Telefonnummer
- 0234 910-8215
- Faxnummer
- 0234 910-8270
- E-Mail Adresse
- sperrgenehmigung@bochum.de
Tiefbauamt
Herr Lensing
- Telefonnummer
- 0234 910-8370
- Faxnummer
- 0234 910-8270
- E-Mail Adresse
- sperrgenehmigung@bochum.de
Tiefbauamt
Herr Sommer
- Telefonnummer
- 0234 910-8305
- Faxnummer
- 0234 910-8391
- E-Mail Adresse
- sperrgenehmigung@bochum.de
Tiefbauamt
Frau Schäfer
- Telefonnummer
- 0234 910-8304
- Faxnummer
- 0234 910-8210
- E-Mail Adresse
- sperrgenehmigung@bochum.de
Tiefbauamt
Frau Possner
- Telefonnummer
- 0234 910-8222
- Faxnummer
- 0234 910-8210
- E-Mail Adresse
- sperrgenehmigung@bochum.de
Tiefbauamt
Frau Westheider
- Telefonnummer
- 0234 910-8268
- Faxnummer
- 0234 910-8392
- E-Mail Adresse
- sperrgenehmigung@bochum.de
Großveranstaltungen
Sie sind Veranstalter von Großveranstaltungen und möchten eine solche in Bochum im Freien durchführen.
Öffentliche Grünflächen nutzen
Sie möchten eine öffentliche Grünfläche für Anlässe nutzen und benötigen hierfür eine Genehmigung. Mehr Infos...
Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz
Sie möchten bei Ihrer Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken und benötigen hierfür eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - eine sogenannte Gestattung.
Musikdarbietungen auf öffentlichen Veranstaltungen
Musikdarbietungen (Stereoanlagen, Musikinstrumente) auf größeren öffentlichen Veranstaltungen (Bochum Total, Feste von Kirchengemeinden, Feste in Kleingartenanlagen, Straßenfeste) bedürfen der Genehmigung.