Das Sachgebiet „Straßenplanung“ nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Planung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Radwegeplanung
- Planung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und an Haltestellen (ÖPNV)
Bei der Straßenplanung steht die Verkehrssicherheit immer im Vordergrund. Zu berücksichtigen sind in erster Linie die Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Autofahrer, Radfahrer, ältere Menschen, Kinder und in der Mobilität eingeschränkte Personen.
Zur täglichen Arbeit gehören unter anderem verkehrsgerechte Umgestaltungen kompletter Straßenabschnitte oder Knotenpunkte.
Mit der BOGESTRA erfolgen Planungen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs und der behindertengerechte Umbau von Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen.
Zu Bauanträgen und Bauvorhaben (Vorbescheide, Abbrüche, Werbeanlagen) werden zur verkehrlichen Erschließung und zur Verkehrssicherheit Stellungnahmen ausgearbeitet. Dies gilt auch für Sondernutzungen und Gestattungen, wenn öffentliche Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden sollen, wie zum Beispiel bei Vordächern oder Überbauungen.