Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht fahren (§ 30 Straßenverkehrsordnung). Hierfür wollen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Ausnahme vom LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
Dienstleistungen und Infos
- Der Firmensitz oder der der Abgangsort muss in Bochum sein.
- Ein Informationsgespräch wird empfohlen.
- Die Bearbeitungszeit beträgt circa 14 Tage.
Rechtsgrundlage:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Anschrift der Firma
- Personalausweis
- Dringlichkeit muss nachgewiesen werden.
Die Gebühr beträgt nach der Verwaltungsgebührenordnung ab 50 Euro.
Gezahlt werden kann in Vorkasse oder bar bei Abholung.
Adresse / Kontakt
Tiefbauamt
Schwertransporte
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8309 Callcenter
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus (BVZ).
Weitere Parkhäuser und Parkplätze in Bochum
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Tiefbauamt
Herr Cottmann
- Telefonnummer
- 0234 910-8338
- Faxnummer
- 0234 910-8390
- E-Mail Adresse
- schwertransporte@bochum.de
Tiefbauamt
Frau Gerriets
- Telefonnummer
- 0234 910-8233
- Faxnummer
- 0234 910-8390
- E-Mail Adresse
- schwertransporte@bochum.de
Ausnahme von der Ferienreiseverordnung
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot in der Ferienreisezeit.
Schwertransporte
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Durchführung eines Großraum- und/oder Schwertransportes.
Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO
Sie benötigen eine Genehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und / oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO).