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Dienstleistungen und Infos

Sonntagsfahrverbot

Informationen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

Dienstleistungen und Infos

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht fahren (§ 30 Straßenverkehrsordnung). Hierfür wollen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

  • Der Firmensitz oder der der Abgangsort muss in Bochum sein.
  • Ein Informationsgespräch wird empfohlen.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt circa 14 Tage.

Rechtsgrundlage:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Anschrift der Firma
  • Personalausweis
  • Dringlichkeit muss nachgewiesen werden.

Die Gebühr beträgt nach der Verwaltungsgebührenordnung ab 50 Euro.

Gezahlt werden kann in Vorkasse oder bar bei Abholung.

Adresse / Kontakt

Tiefbauamt
Verkehrsregelungen / Schwertransporte
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Blick auf den Eingang des Technischen Rathauses

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus (BVZ).
Weitere Parkhäuser und Parkplätze in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Cottmann

Telefonnummer
0234 910-8338
Faxnummer
0234 910-8390
E-Mail Adresse
schwertransporte@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Gerriets

Telefonnummer
0234 910-8233
Faxnummer
0234 910-8390
E-Mail Adresse
schwertransporte@bochum.de