Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus erreichen zu können. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau als der Gehweg und bedürfen der Erlaubnis durch die Stadt Bochum.
Diese Erlaubnis ist unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren!
Gehwegüberfahrt
Dienstleistungen und Infos
Der Bau einer Gehwegüberfahrt ist antragspflichtig gemäß § 18 in Verbindung mit § 14a Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).
Um eine Gehwegüberfahrt erstellen zu lassen, ist zuvor ein schriftlicher Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Bochum zu stellen. Sobald der Antrag vorliegt, wird eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter für technische Angelegenheiten die Örtlichkeiten besichtigen. Dabei wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen. Gleichzeitig wird der Antrag verwaltungsintern dem Umwelt- und Grünflächenamt, dem Bauordnungsamt und der Denkmalbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Die antragstellende Person erhält anschließend schriftlich den Bescheid. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa sechs Wochen. Dem positiven Bescheid wird ein Regelblatt beigelegt, welches beschreibt in welcher Form und mit welchem Material die Gehwegüberfahrt auszuführen ist.
Arbeiten an baulichen Anlagen im öffentlichen Verkehrsraum dürfen jedoch ausschließlich von Unternehmen durchgeführt werden, die für diese Arbeiten zugelassen sind.
Sind die Arbeiten beendet, ist das Tiefbauamt davon in Kenntnis zu setzen. Eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter wird die Örtlichkeit erneut besichtigen und die erstellte Gehwegüberfahrt (öffentliche Fläche) bei Mängelfreiheit abnehmen. Sofern Mängel festgestellt wurden, müssen diese beseitigt werden.
Die weitere Unterhaltung der Gehwegüberfahrt liegt bei der Antragstellerin / dem Antragsteller und ist beim Tiefbauamt anzumelden.
- Bitte nutzen Sie das Antragsformular.
Dem Antrag ist ein Lageplan/Handskizze mit aktueller oder geplanter Bebauung inclusive der geplanten Zufahrt als Anlage beizufügen, nach Möglichkeit mit Fotos.
Bitte geben Sie auf dem Antrag auch eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, unter der Sie bei Rückfragen kontaktiert werden können.
- Zurzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.
- Bau- und Unterhaltungskosten der Gehwegüberfahrt:
Die antragstellende Person ist verpflichtet (§ 18 Abs.3 StrWG NRW) sämtliche Kosten zu übernehmen, die durch die Gehwegüberfahrt entstehen. Dazu gehören Herstellung, bauliche Unterhaltung sowie gegebenenfalls ein späterer Rückbau und Wiederherstellung des Gehwegs, aber auch das Umsetzen von Einbauten, zum Beispiel Beleuchtungsmast.
Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache nicht notwendig. Der Antrag kann schriftlich beim Tiefbauamt, Abteilung Straßen, eingereicht werden.
Adresse / Kontakt
Tiefbauamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
- E-Mail Adresse
- tiefbauamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch:
08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:30 Uhr

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Stadtbezirk, in dem die Maßnahme erfolgen soll.
Tiefbauamt
Bezirk Mitte (Nord)
Herr Nölke
- Telefonnummer
- 0234 910-1095
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk1N@bochum.de
Tiefbauamt
Bezirk Mitte (Süd)
Herr Peters
- Telefonnummer
- 0234 910-1968
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk1S@bochum.de
Tiefbauamt
Bezirk Wattenscheid
Herr Kuhlmann
- Telefonnummer
- 0234 910-1688
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk2@bochum.de
Tiefbauamt
Bezirk Nord
Frau Moseke
- Telefonnummer
- 0234 910-4689
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk3@bochum.de
Tiefbauamt
Bezirk Ost
Herr Blochberger
- Telefonnummer
- 0234 910-1692
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk4@bochum.de
Tiefbauamt
Bezirk Süd
Herr Hülsbusch
- Telefonnummer
- 0234 910-1682
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk5@bochum.de
Tiefbauamt
Bezirk Südwest
Herr Jahn
- Telefonnummer
- 0234 910-1678
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk6@bochum.de