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Dienstleistungen und Infos
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F364&formtecid=3&areashortname=AMT11

Aufgrabung und Aufbruchgenehmigung

Dienstleistungen und Infos

Eine Aufgrabung beziehungsweise ein Aufbruch im öffentlichen Straßenraum kann notwendig werden, um Arbeiten im darunterliegenden Untergrund durchzuführen (beispielsweise um Kellerwände abzudichten, Lichtschächte zu erneuern oder Regenfallrohre zu reparieren et cetera). Jede Art von Aufbrüchen in öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) ist genehmigungspflichtig. Die Ausführung solcher Arbeiten darf nur von zugelassenen Tiefbauunternehmen durchgeführt werden.

Eine Aufgrabung in öffentlichen Verkehrsflächen ist gemäß §§ 18 Abs. 1 ff Straßenwegegesetz Nordrein-Westfalen (StrWG NRW) genehmigungspflichtig.

Eine Genehmigung zum Aufbruch muss durch den Bauherrn beim Tiefbauamt Bochum, Sachgebiet Straßenunterhaltung beantragt werden. Eine Aufbruchgenehmigung ist gebührenpflichtig und zeitlich begrenzt.

Hinweise zur Antragstellung

  • Sollten Sie nur in Einzelfällen einen Antrag auf Aufbruchgenehmigung stellen wollen, können Sie sich direkt an den zuständigen Bezirkssachbearbeiter wenden.
    Bitte reichen Sie dazu einen formlosen Antrag mit der Beschreibung und dem geplanten Zeitraum der Maßnahme ein. Dem Antrag ist ein Plan/Handskizze mit der geplanten Lage und Größe des Aufbruchs beizufügen. Auch Fotos können ergänzend eingereicht werden. Bitte geben Sie bei Ihrem Antrag auch eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse an, unter der Sie bei Rückfragen kontaktiert werden können.
  • Wenn Sie häufiger Anträge auf Aufbruchgenehmigung stellen, können Sie einen Zugang zum Onlinedienst beantragen. Der Onlinedienst VIS Online richtet sich an Fachfirmen zur Antragstellung, Nachverfolgung und Genehmigungserteilung von Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

VIS Online ist ein Onlinedienst für Fachfirmen zur Antragstellung, Nachverfolgung und Genehmigungserteilung von Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen. Im Bochumer Serviceportal können Fachfirmen einen Zugang zu diesem Tool anfordern:

  • Antrag auf Aufbruchgenehmigung (formlos oder über VIS Online)
    • mit Plan/Handskizze mit der geplanten Lage und Größe des Aufbruchs
    • Fotos können ergänzend eingereicht werden.

Die Gebühren richten sich nach Art und Größe der Aufgrabung, und werden gemäß dem Gebührentarif Teil I, Tarif-Nr. 66 der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum festgesetzt. Die Gebühren werden in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen.

Auszug aus der Gebührenordnung:

  • 66/09 - Erteilung einer Aufbruchsgenehmigung sowie Abnahme für Versorgungsträger (Antrag digital) – sofern kein Konzessionsvertrag vorliegt.
    a) Punktuelle Aufgrabung: 100,00 Euro
    b) Längsverlegung je Straßenzug: 125,50 Euro
  • 66/10 - Erteilung einer Aufbruchsgenehmigung, zum Beispiel Kanalhausanschlussleitungen, Lichtschächte, Fassadensanierung: 106,00 Euro
  • 66/11 - Erteilung einer Zustimmung nach § 127 TKG 
    a) Punktuelle Aufgrabung: 100,50 Euro
    b) Längsverlegung je Straßenzug: 150,00 Euro

Der Antrag kann schriftlich beim Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenunterhaltung, eingereicht werden.

Adresse / Kontakt

Tiefbauamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

E-Mail Adresse
tiefbauamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:30 Uhr

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Stadtbezirk, in dem die Maßnahme erfolgen soll.

Straßenunterhaltung
Tiefbauamt

Bezirk Mitte (Nord)

Herr Shokouhfar

Telefonnummer
0234 910-1095
E-Mail Adresse
Strassenunterhaltung-Bezirk1N@bochum.de
Straßenunterhaltung
Tiefbauamt

Bezirk Mitte (Süd)

Herr Peters

Telefonnummer
0234 910-1968
E-Mail Adresse
Strassenunterhaltung-Bezirk1S@bochum.de
Straßenunterhaltung
Tiefbauamt

Bezirk Wattenscheid

Herr Kuhlmann

Telefonnummer
0234 910-1688
E-Mail Adresse
Strassenunterhaltung-Bezirk2@bochum.de
Straßenunterhaltung
Tiefbauamt

Bezirk Nord

Herr Blochberger

Telefonnummer
0234 910-4689
E-Mail Adresse
Strassenunterhaltung-Bezirk3@bochum.de
Straßenunterhaltung
Tiefbauamt

Bezirk Ost

Herr Ibrahim

Telefonnummer
0234 910-1692
E-Mail Adresse
Strassenunterhaltung-Bezirk4@bochum.de
Straßenunterhaltung
Tiefbauamt

Bezirk Süd

Herr Hülsbusch

Telefonnummer
0234 910-1682
E-Mail Adresse
Strassenunterhaltung-Bezirk5@bochum.de
Straßenunterhaltung
Tiefbauamt

Bezirk Südwest

Herr Jahn

Telefonnummer
0234 910-1678
E-Mail Adresse
Strassenunterhaltung-Bezirk6@bochum.de