Eine Aufgrabung beziehungsweise ein Aufbruch im öffentlichen Straßenraum kann notwendig werden, um Arbeiten im darunterliegenden Untergrund durchzuführen (beispielsweise um Kellerwände abzudichten, Lichtschächte zu erneuern oder Regenfallrohre zu reparieren et cetera). Jede Art von Aufbrüchen in öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) ist genehmigungspflichtig. Die Ausführung solcher Arbeiten darf nur von zugelassenen Tiefbauunternehmen durchgeführt werden.
Aufgrabung und Aufbruchgenehmigung
Dienstleistungen und Infos
Eine Aufgrabung in öffentlichen Verkehrsflächen ist gemäß §§ 18 Abs. 1 ff Straßenwegegesetz Nordrein-Westfalen (StrWG NRW) genehmigungspflichtig.
Eine Genehmigung zum Aufbruch muss durch den Bauherrn beim Tiefbauamt Bochum, Sachgebiet Straßenunterhaltung beantragt werden. Eine Aufbruchgenehmigung ist gebührenpflichtig und zeitlich begrenzt.
Hinweise zur Antragstellung
- Sollten Sie nur in Einzelfällen einen Antrag auf Aufbruchgenehmigung stellen wollen, können Sie sich direkt an den zuständigen Bezirkssachbearbeiter wenden.
Bitte reichen Sie dazu einen formlosen Antrag mit der Beschreibung und dem geplanten Zeitraum der Maßnahme ein. Dem Antrag ist ein Plan/Handskizze mit der geplanten Lage und Größe des Aufbruchs beizufügen. Auch Fotos können ergänzend eingereicht werden. Bitte geben Sie bei Ihrem Antrag auch eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse an, unter der Sie bei Rückfragen kontaktiert werden können. - Wenn Sie häufiger Anträge auf Aufbruchgenehmigung stellen, können Sie einen Zugang zum Onlinedienst beantragen. Der Onlinedienst VIS Online richtet sich an Fachfirmen zur Antragstellung, Nachverfolgung und Genehmigungserteilung von Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen.
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
VIS Online ist ein Onlinedienst für Fachfirmen zur Antragstellung, Nachverfolgung und Genehmigungserteilung von Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen. Im Bochumer Serviceportal können Fachfirmen einen Zugang zu diesem Tool anfordern:
- Antrag auf Aufbruchgenehmigung (formlos oder über VIS Online)
- mit Plan/Handskizze mit der geplanten Lage und Größe des Aufbruchs
- Fotos können ergänzend eingereicht werden.
Die Gebühren richten sich nach Art und Größe der Aufgrabung, und werden gemäß dem Gebührentarif Teil I, Tarif-Nr. 66 der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum festgesetzt. Die Gebühren werden in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen.
Auszug aus der Gebührenordnung:
- 66/09 - Erteilung einer Aufbruchsgenehmigung sowie Abnahme für Versorgungsträger (Antrag digital) – sofern kein Konzessionsvertrag vorliegt.
a) Punktuelle Aufgrabung: 100,00 Euro
b) Längsverlegung je Straßenzug: 125,50 Euro - 66/10 - Erteilung einer Aufbruchsgenehmigung, zum Beispiel Kanalhausanschlussleitungen, Lichtschächte, Fassadensanierung: 106,00 Euro
- 66/11 - Erteilung einer Zustimmung nach § 127 TKG
a) Punktuelle Aufgrabung: 100,50 Euro
b) Längsverlegung je Straßenzug: 150,00 Euro
Der Antrag kann schriftlich beim Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenunterhaltung, eingereicht werden.
Adresse / Kontakt
Tiefbauamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
- E-Mail Adresse
- tiefbauamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch:
08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:30 Uhr
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Stadtbezirk, in dem die Maßnahme erfolgen soll.
Tiefbauamt
Bezirk Mitte (Nord)
Herr Shokouhfar
- Telefonnummer
- 0234 910-1095
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk1N@bochum.de
Tiefbauamt
Bezirk Mitte (Süd)
Herr Peters
- Telefonnummer
- 0234 910-1968
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk1S@bochum.de
Tiefbauamt
Bezirk Wattenscheid
Herr Kuhlmann
- Telefonnummer
- 0234 910-1688
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk2@bochum.de
Tiefbauamt
Bezirk Nord
Herr Blochberger
- Telefonnummer
- 0234 910-4689
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk3@bochum.de
Tiefbauamt
Bezirk Ost
Herr Ibrahim
- Telefonnummer
- 0234 910-1692
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk4@bochum.de
Tiefbauamt
Bezirk Süd
Herr Hülsbusch
- Telefonnummer
- 0234 910-1682
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk5@bochum.de
Tiefbauamt
Bezirk Südwest
Herr Jahn
- Telefonnummer
- 0234 910-1678
- E-Mail Adresse
- Strassenunterhaltung-Bezirk6@bochum.de
- Gehwegüberfahrt
Informationen zum Antrag auf Genehmigung zur Herstellung oder Änderung einer Gehwegüberfahrt.
- Sondernutzung von Straßen (Gestattung)
Das privatrechtliche Straßenbenutzungsrecht wird durch einen sogenannten Gestattungsvertrag zwischen dem Träger der Straßenbaulast und dem Straßenbenutzer vereinbart.
- Straßensperrungen für Baustellen
Für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wegeflächen im Rahmen von Bautätigkeiten benötigen Sie eine Genehmigung.
- Erdarbeiten
Sie planen Boden oder andere Materialien auf Ihrem Grundstück einzubauen.
- Erdaufschlüsse
Sie möchten die Durchführung von Erdaufschlüssen (zum Beispiel Erkundungsbohrungen oder Baugrundsicherungsmaßnahmen) anzeigen.