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Zentrale Schadnagerbekämpfung

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schadnagerbekämpfung

Zentrale Schadnagerbekämpfung

Vorab eine Bitte:

Entsorgen Sie keine Essensreste über die Toilette, damit diese nicht in die öffentlichen Entwässerungsnetze gelangen. Die dort lebenden Schadnager erhalten damit eine zusätzliche Futterquelle. Ein abwechslungsreiches Nahrungsangebot bedeutet bessere Bedingungen für die Schadnager, folglich werden mehr Nachkommen gezeugt.

  • Laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) sind grundsätzlich alle Säugetiere unter besonderen Schutz gestellt. 
  • Folgende Mäuse- und Rattenarten sind nach Anlage 1 der BArtSchV hiervon ausgenommen und dürfen somit bekämpft werden: Hausmaus (Mus musculus), Wanderratte (Rattus norvegicus), Hausratte (Rattus rattus), Schermaus (Arvicola terrestris), Rötelmaus (Myodes glareolus), Erdmaus (Microtus agrestis) und Feldmaus (Microtus arvalis).
  • Die sachkundige Schädlingsbekämpferin oder der sachkundige Schädlingsbekämpfer analysiert in jedem Einzelfall sämtliche objektbezogene Faktoren, die für einen schadhaften Nagetierbefall relevant sein können (zum Beispiel um welche Tierart es sich handelt oder welche Befallsgefahr von dem Einzelfall ausgeht).
  • Inzwischen ist wissenschaftlich belegt, dass Gesundheitsrisiken zum Beispiel von einer unkontrollierten Rattenpopulation ausgehen. Daher ist eine Regelmäßigkeit in der Bekämpfung, aber auch in der Überwachung und Kontrolle der Populationen u.a. über das Infektionsschutzgesetz zwingend geboten. 
  • Andere Schadnagerarten wiederum können baulichen Anlagen durch ihre Nistaktivitäten ganz erhebliche Schäden zufügen, etwa durch Untergrabungen von Straßen, Böschungen oder an Häusern.

  • Das Verhalten einzelner Schadnagerarten ist durchaus differenziert zu betrachten. Grundsätzlich sind sowohl Mäuse als auch Ratten sehr neugierige Tiere, die vielseitig beweglich und anpassungsfähig sind. Sie besitzen aber auch ein gesundes Misstrauen (zum Beispiel gegenüber neuen Futterquellen) und sind widerstandfähig gegenüber Umwelteinflüssen. In einem geeigneten Lebensraum vermehren sie sich stark. Während Hausmäuse vorzugsweise in Gebäuden nisten, bauen Wanderratten Ihre Nistplätze in Erdbauten. Die Hausratte beispielswiese nistet auch gerne in wärmeren Dachbereichen von Häusern. 
  • Die Tiere sind meist dort vorzufinden, wo sie geeignete Nahrungsquellen finden, beispielsweise bei Müllablagerungen, Futterstellen von Tauben, und so weiter. Sie verunreinigen das Umfeld durch Fraßschäden und Körperausscheidungen und schleppen Krankheitserreger ein.

  • Schadnager siedeln sich meistens in unbewohnten Wäldern und auf Freiflächen an. In aller Regel nisten sie nicht im Kanalnetz, sondern nutzen es lediglich als Wegeverbindung. Sie sind dort aufzufinden, wo sie einen günstigen Zugang zu Nahrungsquellen haben. Innerhalb von Stadtgebieten fallen darunter zum Beispiel Bereiche mit frei zugänglichen Müllablagerungen und Speiseresten. Aber auch das Kanalnetz (wenn vielfach Speisereste darüber entsorgt werden) oder auch heimische Gärten (zum Beispiel in der Nähe des Komposts) können Orte sein, an denen Schadnager leben. Um das zu vermeiden, sollten alle Speisereste möglichst verschlossen entsorgt werden, das heißt Müll nicht in Tüten ablegen, Müllbehälter regelmäßig leeren, keine Speisereste über die Kanalisation entsorgen oder den Kompost unzugänglich ausgestalten.

  • Schadnagerweibchen werfen etwa sieben bis acht Mal jährlich, pro Wurf kommen zwischen sechs und 24 Nachkommen zur Welt. Die weiblichen Nachkommen sind nach etwa sechs bis acht Wochen geschlechtsreif. Rechnerisch können so pro Jahr und Tier bis zu 200 direkte Nachkommen entstehen.

  • Achten Sie darauf, dass die Abfallbehälter stets fest verschlossen sind. Tauschen Sie defekte Abfallbehältnisse zeitnah aus oder lassen diese reparieren. 
  • Entsorgen Sie Speisereste ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Gelbe Säcke erst am Tag der Abholung an die Straße stellen.
  • Sofern in ihrem Bereich eine Schadnagerproblematik festzustellen ist, sollten Sie Essensreste in der Biotonne und nicht auf dem Kompost entsorgen. Des Weiteren gehören Speisereste nicht in die Toilette, da dies Schadnager in der Kanalisation anlockt.
  • Unachtsam aufgestelltes Futter für Vögel oder Haustiere sind auch für Schadnager eine gern gesehene Quelle. 
  • Bitte füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die zurückbleibenden Reste sind für Schadnager ein Anziehungspunkt.
  • Geben Sie acht auf ihr Wohnumfeld, vor allem in Bezug auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie die Stellen (zum Beispiel Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, sodass Schadnager nicht in die Gebäude gelangen können.

  • Schwerpunktmäßig führt der Technische Betrieb die zentrale Schadnagerbekämpfung zukünftig auf oder in städtischen Liegenschaften (Immobilien, Schulen, Jugendeinrichtungen, Park- und Grünanlagen, Entwässerungsnetze und in Rand-Bereichen von öffentlich gewidmeten Straßen) durch.

  • Nein, in Bochum gilt die stadtweite Bochumer Sicherheitsverordnung - BOSVO. In dieser ist geregelt, dass jede Eigentümerin und jeder Eigentümer auf privatem Grund und Boden selbst für die Schadnager- beziehungsweise Schädlingsbekämpfung zuständig ist.

  • Ja, im August 2021 wurde die Schadnagerbekämpfung bei der Stadt Bochum zentralisiert. Der Technische Betrieb (Stadtamt 68) ist seitdem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut. 

  • Wenn ein Befall auf einem Privatgrundstück festgestellt wurde, ist es Aufgabe der Eigentürmerin oder des Eigentümers sich darum zu kümmern, und beispielsweise eine Schädlingsbekämpferin oder einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Bitte informieren Sie also zunächst Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter über die Situation. 

  • Ja, allerdings dürfen Schadnagerköder keinesfalls offen ausgelegt werden und sind nur in die dafür vorgesehenen Köderboxen einzubringen. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
  • Bei einzelnen Fällen von Schadnagersichtungen sollte stets eine giftfreie Lösung (zum Beispiel Lebendfalle) bevorzugt und die Fallen täglich kontrolliert werden.

  • Grundsätzlich wird der Technische Betrieb umweltfreundliche und giftfreie Verfahren priorisiert einsetzen, um Schadnager zu bekämpfen. Hierzu gehören neben eine Analyse der Befallsproblematik in jedem Einzelfall durch fach- und sachkundige Mitarbeitende zunächst Maßnahmen der Verhinderung der Nahrungsaufnahme; Kontrolle von Undichtigkeiten und somit Zulaufmöglichkeiten im Kanalnetz oder bauliche Veränderungen der Nistmöglichkeiten (zum Beispiel durch Erdarbeiten). 
  • Oftmals wird allein schon durch Verhinderung von Müllproblematiken ein Erfolg erzielt. In aller Regel ist hiermit aber auch eine Verhaltensänderung der betroffenen Menschen verbunden, die unter Umständen Müll auf andere Arten entsorgen müssen.
  • Bleibt trotz dieser Maßnahmen ein Erfolg aus, können Schadnager mit Hilfe sogenannter „antikoagulenter Rodentizide“ bekämpft werden. Hierbei handelt es sich um Fraßköder, die durch die EU zugelassen sind und blutgerinnungshemmende Wirkstoffe enthalten.
  • Der Einsatz dieser Fraßköder unterliegt strengen Regelungen. Unter Anderem dürfen diese nur von ausgebildeten Fachleuten und in manipulationssicheren Köderstationen ausgebracht werden. Zudem ist nur eine befallsabhängige Beköderung zulässig. Das heißt, dass Dauerbeköderungen ohne einen festgestellten Schadnagerbefall grundsätzlich verboten sind.
  • Zu diesem Zweck wird die Stadt Bochum in der kommenden Zeit ein digitales Monitoring aufbauen. Durch Einsatz entsprechender Zählstellen, bestenfalls mit Digitaltechnik ausgestatteter Köderboxen, wird es zukünftig möglich sein, Befallsdaten zu dokumentieren und Bekämpfungsmaßnahmen befallsgerecht durchzuführen.

  • Suchen Sie umgehend die nächstmögliche Tierarztpraxis auf. Wenn Sie das Schadnagergift selber ausgebracht haben, nehmen Sie die Produktbeschreibung und das Sicherheitsdatenblatt mit.

  • Schadnager suchen ständig nach Futter. Sie überwinden dabei durchaus beachtliche Entfernungen. Zum überwiegenden Teil nutzen die Tiere das Kanalisationsnetz aber als eine günstige Wegeverbindung, um ungestört von einer Nahrungsquelle zur nächsten zu gelangen. Es ist aber auch nicht selten, dass die Tiere Nahrung in der Kanalisation finden, weil hierüber oftmals Speisereste entsorgt werden.