Für Bochumer Bildungs- und Sozialeinrichtungen wird auf Antrag ein Benutzungsausweis für den Dienstgebrauch ausgestellt.
Für diesen Ausweis ist kein pauschales Benutzungsentgelt, Vormerk- oder Säumnisentgelt zu entrichten. Im Übrigen gelten die Bedingungen der Benutzungsordnung. Pro Einrichtung wird nur ein solcher Ausweis ausgestellt.
Die Leiterin oder der Leiter der jeweiligen Einrichtung begründet den Vertrag mit der Stadtbücherei durch Unterschrift der Verpflichtungserklärung. Er ist damit verantwortlich für den ordnungsgemäßen Gebrauch des Benutzungsausweises und haftet bei Missbrauch oder Verlust und Beschädigung von Medien.