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Dienstleistungen und Infos

Anmeldung in der Stadtbücherei

Informationen zur Ausstellung eines Benutzungsausweises

Dienstleistungen und Infos

Um die Medien der Stadtbücherei ausleihen zu können, benötigen Sie einen Benutzungsausweis.

Der Aufenthalt in der Stadtbücherei, die Nutzung der Arbeitsplätze sowie der Medien vor Ort ist auch ohne Benutzungsausweis möglich.

Einen ersten Überblick über die Ausstellung eines Benutzungsausweises finden Sie auf dieser Seite. Weiterführende Informationen zur Anmeldung, zu den Regelungen rund um die Medienausleihe und zur Benutzungsordnung stehen in unserer Broschüre:

Broschüre: Informationen und Regelungen (pdf-Datei)

Wir bieten verschiedene Ausweismodelle zu unterschiedlichen Preisen an. Eine ausführliche Darstellung finden Sie hier:

Einen Benutzungsausweis für die Stadtbücherei erhalten Sie an allen unseren Standorten. Die Beantragung des Ausweises ist aber auch online möglich.

Für die Anmeldung benötigen wir Ihren Namen und Vornamen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum. Diese Informationen bestätigen Sie uns durch die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments. Des Weiteren ist es notwendig, dass Sie der Benutzungsordnung sowie den Informationen und Regelungen in der jeweils gültigen Fassung zustimmen.

Wenn Sie Anspruch auf einen ermäßigten oder kostenfreien Benutzungsausweis haben, müssen Sie dies mit einem Nachweis belegen.

Sie können die anfallenden Entgelte direkt vor Ort bezahlen. In der Zentralbücherei haben Sie die Wahl zwischen Bar- und Kartenzahlung, in unseren Zweigstellen ist leider nur Barzahlung möglich.

Haben Sie Fragen zur Anmeldung, dann melden Sie sich gerne per Mail: BuechereiAnmeldung@bochum.de 

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung

 Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Personalausweis
    oder
  • gültiger Führerschein in Kombination mit Kfz-Schein
    oder
  • gültiger Pass mit Meldebestätigung
     
  • gegebenenfalls ein Nachweis für die Inanspruchnahme einer Entgeltermäßigung 
     
  • bei Studentinnen und Studenten unserer Partnerhochschulen ein gültiger Studierendenausweis für die Inanspruchnahme des kostenfreien Benutzungsausweises. 

Benutzungsausweise für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind kostenlos. Die Anmeldung erfolgt in Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten und ist bereits für Kinder im ersten Lebensjahr möglich.

Die Erziehungsberechtigten müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen und die Benutzungsverpflichtung unterschreiben.

Wenn keiner der Erziehungsberechtigten zur Anmeldung mitkommen kann, muss ein unterschriebener Ausdruck der Benutzungsverpflichtung für Kinder und Jugendliche vorgelegt werden. Ein Ausweisdokument der oder des unterzeichnenden Erziehungsberechtigten ist dann ebenfalls zur Anmeldung mitzubringen.

Für die Online-Beantragung eines Benutzungsausweises steht im Bochumer Serviceportal folgender Online-Dienst zur Verfügung:

Dafür benötigen wir von Ihnen persönliche Daten und entsprechende Nachweise, die Sie als Kopie/Foto hochladen können. 

In den Kopien/Fotos können Sie alle für die Anmeldung nicht erforderlichen Angaben schwärzen (zum Beispiel das Foto in Ausweisdokumenten oder Ausweis- oder Krankenkassenkartenummer).

Die uns zur Verfügung gestellten Kopien/Fotos von Ausweisen und Ermäßigungsnachweisen werden nicht gespeichert oder aufbewahrt, sondern nach Abschluss des Anmeldeverfahrens gelöscht. 

Für die Anmeldung befolgen Sie die Anweisungen im Formular.

Bitte beachten Sie, dass sie für den Anmeldevorgang eines der folgenden Zahlungsmittel für die Entrichtung der Entgelte wählen müssen:

  • GiroPay
  • Kreditkarte
  • Paydirect
  • PayPal

Nach Überprüfung Ihrer eingereichten Unterlagen erhalten Sie Ihren Benutzungsausweis auf dem Postweg oder vor Ort in der Zentralbücherei.

Verlängerung der Ausweisgültigkeit

Die Ausweisgültigkeit wird nicht automatisch verlängert. Mehr Informationen zur Gültigkeit und Beantragung der Verlängerung des Ausweises finden Sie auf der Seite zur Verlängerung des Benutzungsausweises

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises können Sie in Ihrem Benutzerkonto im Online-Katalog einsehen oder bei uns erfragen.

Ausweisverlust

Ausweisverlust und Namensänderung oder Adressänderung sind der Stadtbücherei sofort mitzuteilen.

Im Fall eines Ausweisverlustes wird dieser gesperrt, beachten Sie hierzu die Informationen zur Sperrung eines Benutzungsausweises.

Datenschutz

Die personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, eventuell E-Mail-Adressen und Telefonnummer) sowie die Unterschrift unter die Benutzungsverpflichtung werden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens elektronisch gespeichert. Mit der Unterschrift unter die Benutzungsverpflichtung erkennt die Benutzerin / der Benutzer die Benutzungsordnung der Stadtbücherei an.

Die gespeicherten Angaben zur Person und die Unterschrift der Benutzerin / des Benutzers dienen nur Zwecken der Stadtbücherei und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Unterlagen, die Sie (gegebenenfalls elektronisch) zum Nachweis Ihrer Identität, zum Nachweis Ihres Ermäßigungsanspruchs oder zum Nachweis Ihrer Eigenschaft als Studierende/r einreichen, werden nicht gespeichert oder aufbewahrt.

Stadtbücherei (Zentralbücherei)

Information Zentralbücherei

Montag bis Freitag: 10 bis 19 Uhr
Samstag: 10 bis 13 Uhr

Telefonnummer
0234 910-2496
E-Mail Adresse
stadtbue@bochum.de