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Schulamt für die Stadt Bochum

Hausunterricht

Ihr Kind ist länger erkrankt und kann die Schule nicht besuchen?

Schulamt für die Stadt Bochum

Welche Infos gibt es dazu?

Für länger als sechs Wochen am Stück erkrankte schulpflichtige Kinder kann als Alternative zum Besuch einer Schule Hausunterricht durch beauftragte Lehrkräfte in Frage kommen. Der Hausunterricht muss beantragt werden.

Anspruch darauf haben Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Krankheit länger als sechs Wochen ihre Schule nicht besuchen können. Das gleiche gilt für schwangere Schülerinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.

Hausunterricht wird erteilt, soweit Schüler aufgrund ihres Gesundheitszustands dazu in der Lage sind und die Gesundheit der Lehrer dadurch nicht gefährdet wird.

Die Notwendigkeit des Hausunterrichts muss sich aus einem ärztlichen Attest ergeben.

Für die Beantragung durch die aktuell besuchte Schule beim Schulamt der Stadt Bochum ist folgendes Formular notwendig:

Schulamt für die Stadt Bochum

Frau Lieber

Verwaltungsfachlicher Teil

Telefonnummer
0234 910-1035
Zimmer 227

Adresse / Kontakt

Schulverwaltungsamt
Schulamt für die Stadt Bochum
Universitätsstraße 43-49
44777 Bochum

Navigation

44789 Bochum

Faxnummer
0234 910-1867
E-Mail Adresse
schulamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung.

Verwaltungsgebäude Universitätsstraße 43-49

Anfahrt / Standort

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle. Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch einen Termin. Das Verwaltungsgebäude ist nicht frei zugänglich.