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Schulverwaltungsamt

Einschulung der Lernanfänger für das Schuljahr 2023/2024

Schulverwaltungsamt

Nach dem fünften Schulrechtsänderungsgesetz vom 5. April 2011 beginnt für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht. Kinder, die nach dem 30. September geboren sind, können nur im Rah- men der vorzeitigen Einschulung aufgenommen werden.

Wie in den Jahren zuvor haben die Erziehungsberechtigten auch diesmal die Möglichkeit, ihr Kind - unabhängig vom Wohnort – an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nur auf den Besuch der wohnortnächsten Schule.

Die Schulpflicht umfasst alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geboren wurden. Als Erziehungsberechtigte steht Ihnen die Wahl der Schulart (Gemeinschafts-, Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule) frei.

Dies bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihr Kind - unabhängig vom Wohnort - grundsätzlich bei einer Bochumer Gemeinschaftsgrundschule, Bekenntnisschule beziehungsweise Weltanschauungsschule Ihrer Wahl anzumelden. Einen Rechtsanspruch hat Ihr Kind jedoch nur auf Besuch der wohnort nächsten Schule der gewünschten Schulart - dies kann auch der Teilstandort eines Grundschulverbundes sein (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über den Bildungsgang in der Primarstufe - AO - GS vom 23. März 2005).

Die Benachrichtigungsschreiben mit dem Anmeldeformular werden ab dem 17. August 2022 an die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten versendet. Die Erfassung und Anmeldung der einzuschulenden Kinder in den Schulen findet in der Zeit vom 5. bis 16. September 2022 statt. Danach erhalten die Eltern eine Einladung der Schulleitung zur persönlichen Vorstellung der Kinder in den Schulen.

Das Einschulungsverfahren ist wie folgt geplant:

  • Ab 17. August 2022
    Versand der Benachrichtigungsschreiben mit Anmeldeformular an die Eltern beziehungseise Erziehungsberechtigten
     
  • 5. bis 16. September 2022
    Anmeldung und Erfassung der einzuschulenden Kinder in den Schulen.
     
  • 17. bis 28. Oktober 2022
    Vorstellung der einzuschulenden Kinder in den Schulen.