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Dienstleistungen und Infos

Schülerbeförderung (DeutschlandTicket Schule)

Informationen zur Fahrtkostenübernahme durch die Stadt Bochum.

Zwei Kinder auf dem beleuchteten Schulweg

Dienstleistungen und Infos

  • Rechtsgrundlage: Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO)
  • Den Antrag auf ein ermäßigtes DeutschlandTicket Schule erhält man im Sekretariat der besuchten Schule und im Schulverwaltungsamt.
  • Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
  • Der Besuch der Schule ist durch das Sekretariat der jeweiligen Schule zu bestätigen.
  • Bei der besuchten Schule muss es sich um eine städtische Schule in Bochum handeln.
  • Beratungsgespräche im Schulverwaltungsamt sind zu den unten angegebenen Öffnungszeiten möglich.  

Das ermäßigte Schülerticket (DeutschlandTicket Schule) für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ist im gesamten Bereich des Verkehrsverbundes Rhein/Ruhr gültig. Es berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten sowohl zur Schule als auch in der Freizeit. Es bestehen keine zeitlichen Beschränkungen (Benutzung in den Ferien, an Wochenenden und an Feiertagen).

Eigenanteil

Für die außerschulische Nutzung dieses Tickets hat die Stadt Bochum einen Eigenanteil festgesetzt. Dieser Eigenanteil beträgt ab dem 1. August 2022

  • für das erste Kind 14,00 Euro pro Monat,
  • für das zweite Kind 7,00 Euro pro Monat.
  • Ab dem dritten anspruchsberechtigten Kind wird kein Eigenanteil erhoben.

Für volljährige Schülerinnen und Schüler wird jeweils ein separater Eigenanteil von 14,00 Euro monatlich festgesetzt.

Dieser Eigenanteil ist direkt an die BoGeStra (Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn AG) zu entrichten.

Nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, das "DeutschlandTicket Schule" zum Preis von zurzeit 29,00 Euro monatlich im Abonnement bei der BoGeStra (Bochum-Gelsenkirchener Strassenbahn AG) zu erwerben.

Im Bochumer Stadtplan können Sie den Schulweg Ihres Kindes wie folgt berechnen:
Unter "Was möchten Sie tun?" bitte den Punkt "Messen" auswählen und dann den zweiten Punkt "Entfernung" nutzen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den kürzesten Schulweg wählen und dass diese Berechnung nur ein Anhaltspunkt ist. Die genaue Berechnung erfolgt durch das Schulverwaltungsamt.

zum Stadtplan

Der Höchstbetrag der vom Schulträger zu übernehmenden Fahrtkosten liegt bei monatlich 100,00 Euro.

Schülerfahrtkosten werden für Schülerinnen und Schüler von Bezirksfachklassen, soweit sie einen Eigenanteil im Beförderungsmonat von 50,00 Euro übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 50,00 Euro übernommen.

Keinen Anspruch haben Schülerinnen und Schüler der Schulformen:

  • Abendrealschule/Abendgymnasium
  • Kolleg
  • Teilzeitberufsschule, mit Ausnahme der Bezirksfachklassen (siehe oben),
  • Fachoberschulklassen 12B/13 und
  • Fachschulen

Adresse / Kontakt

Schulverwaltungsamt
Junggesellenstraße 8
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 16:00 Uhr

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Junggesellenstraße 8

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P1 am Husemannplatz.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiterin
Schulverwaltungsamt

Frau Thome-Knopp

Telefonnummer
0234 910-3895
Faxnummer
0234 910-1436
Zimmer 527
E-Mail Adresse
schulverwaltungsamt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Schulverwaltungsamt

Frau Wutke-Settan

Telefonnummer
0234 910-3876
Faxnummer
0234 910-1436
Zimmer 527
E-Mail Adresse
schulverwaltungsamt@bochum.de

Und unter der Behördennummer 115