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Dienstleistungen und Infos

Schüler-BAföG

Es handelt sich um eine staatliche Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die die Durchführung einer qualifizierten Ausbildung ermöglichen soll.

Dienstleistungen und Infos

Das Amt für Ausbildungsförderung gehört organisatorisch zum Schulverwaltungsamt der Stadt Bochum.

  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)(Antragsannahme, Antragsbearbeitung, Beratung)
  • Förderung für Schülerinnen und Schüler in schulischen Ausbildungen an Berufskollegs oder privaten Schulen; Förderung für Schülerinnen und Schüler des zweiten Bildungswegs (Nachholen von Schulabschlüssen)
  • Die Prüfung des Leistungsanspruches erfolgt anhand der im Bundesausbildungsförderungsgesetz festgelegten Voraussetzungen; hiernach richtet sich auch die Höhe eines Leistungsanspruchs.
  • Geprüft werden schulische, persönliche und finanzielle Voraussetzungen.
  • Für Schülerinnen und Schüler sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Eltern der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuständig. Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien und Kollegs stellen ihren Antrag am Sitz der Ausbildungsstätte. Studierende wenden sich bitte an das Studentenwerk der Hochschule oder der Fachhochschule, an der sie immatrikuliert sind.
  • Die Antragstellung sollte zwei Monate vor Ausbildungsbeginn erfolgen (zur Fristwahrung eines Anspruches ist Formblatt 1 (Hauptantrag) ausreichend), fehlende Unterlagen dürfen nachgereicht werden.
  • Die Anträge und Unterlagen können während der Öffnungszeiten persönlich eingereicht werden, eine Zusendung per Post ist genauso möglich (eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich).

  • Antragsformulare
  • Einkommensunterlagen des Antragstellers / der Antragstellerin
  • Einkommensunterlagen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr oder der Ehegattin / des Ehegatten des Antragstellers / der Antragstellerin
  • Mietvertrag
  • Schulzeugnisse (Abschlusszeugnis, Abgangszeugnis, Gesellenbrief)
  • Vermögensnachweise der Antragstellerin / des Antragstellers
  • Ausbildungsvertrag
  • Aufenthaltstitel bei Antragstellerinnen/Antragstellern ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung fallen keine Gebühren oder Kosten an.

Adresse / Kontakt

Schulverwaltungsamt
Amt für Ausbildungsförderung
Junggesellenstraße 8
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Postkasten für Abgabe (Einwurf) von Unterlagen steht außerhalb der Öffnungszeiten, montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr, in der vierten Etage der Junggesellenstraße 8 zur Verfügung.

Das Bild zeigt den Eingang zum Verwaltungsgebäude Jungesellenstraße 8

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Anreise per ÖPNV, kaum kostenlose Parkmöglichkeiten in näherer Umgebung des Dienstgebäudes

Barrierefreier Zugang

Sie finden uns in der 4. Etage der Junggesellenstraße 8.
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Schulverwaltungsamt

Frau Abed

Anfangsbuchstaben des Familiennamens
A,B

Telefonnummer
0234 910-1176
Zimmer 405
Schulverwaltungsamt

Frau Celik

Anfangsbuchstaben des Familiennamens
C bis G, K, L

Telefonnummer
0234 910-3154
Zimmer 403
Schulverwaltungsamt

Frau Schäfer

Anfangsbuchstaben des Familiennamens
H, I, M, N, O, Q, R, V

Telefonnummer
0234 910-3172
Zimmer 407
Sachbearbeiterin
Schulverwaltungsamt

Frau Jakuszeit

Anfangsbuchstaben des Familiennamens
J, P, S, T, U, W - Z

Telefonnummer
0234 910-3091
Zimmer 409

BAföG Bochum

Zentrale Telefonnummer: 910-0
Faxnummer: 0234 910-3843
E-Mail: bafoeg@bochum.de

weitere Unterstützung für Auszubildende: