Das Amt für Ausbildungsförderung gehört organisatorisch zum Schulverwaltungsamt der Stadt Bochum.
- Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)(Antragsannahme, Antragsbearbeitung, Beratung)
- Förderung für Schülerinnen und Schüler in schulischen Ausbildungen an Berufskollegs oder privaten Schulen; Förderung für Schülerinnen und Schüler des zweiten Bildungswegs (Nachholen von Schulabschlüssen)
- Die Prüfung des Leistungsanspruches erfolgt anhand der im Bundesausbildungsförderungsgesetz festgelegten Voraussetzungen; hiernach richtet sich auch die Höhe eines Leistungsanspruchs.
- Geprüft werden schulische, persönliche und finanzielle Voraussetzungen.
- Für Schülerinnen und Schüler sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Eltern der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuständig. Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien und Kollegs stellen ihren Antrag am Sitz der Ausbildungsstätte. Studierende wenden sich bitte an das Studentenwerk der Hochschule oder der Fachhochschule, an der sie immatrikuliert sind.
- Die Antragstellung sollte zwei Monate vor Ausbildungsbeginn erfolgen (zur Fristwahrung eines Anspruches ist Formblatt 1 (Hauptantrag) ausreichend), fehlende Unterlagen dürfen nachgereicht werden.
- Die Anträge und Unterlagen können während der Öffnungszeiten persönlich eingereicht werden, eine Zusendung per Post ist genauso möglich (eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich).