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Dienstleistungen und Infos

Ehrungen

Sie möchten eine Anregung aussprechen, jemanden mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland oder dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen auszuzeichnen oder mit einer städtischen Auszeichnung zu würdigen?

Dienstleistungen und Infos

Welche Infos gibt es dazu?

Sie möchten eine Anregung aussprechen, jemanden mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland oder dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen auszuzeichnen?

Eine Anregung, jemanden mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland oder dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen auszuzeichnen, kann jede und jeder für jede und jeden aussprechen. So wird der Bundespräsident beziehungsweise der Ministerpräsident auf herausragende Leistungen um das Gemeinwohl aufmerksam gemacht, sei es in einem Hospiz, der Telefonseelsorge oder Obdachlosenhilfe, der Kunstförderung oder dem Stiftungswesen, dem Katastrophenschutz, in Ausbildungs- und Nachwuchsförderung, im Umweltschutz oder im Sport.

Anregungen für Auszeichnungen in diesen und anderen Bereichen können formlos an den Bundespräsidenten, Ministerpräsidenten oder den Oberbürgermeister gesandt werden. Für ausländische Staatsbürgerinnen beziehungsweise Staatsbürger oder im Ausland lebende Deutsche ist der Außenminister zuständig.

Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.

Die Anregung sollte in Schriftform unter Angabe von Personen erfolgen, die Auskunft zu den ordenswürdigen Verdiensten geben können.

Weitere Informationen:

Ehrenbürgerrecht:
34 GO NRW der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Beschlüsse über die Verleihung oder die Entziehung des Ehrenbürgerrechts fasst der Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder.

Ehrenring:
Satzung über die Verleihung des Ehrenrings der Stadt Bochum vom 7. Dezember 1976.
Über die Verleihung des Ehrenringes entscheidet der Rat.

Ehrenplakette:
Satzung über die Stiftung der Ehrenplakette der Stadt Bochum vom 29. November 1982.
Über die Verleihung der Ehrenplakette entscheidet der Rat.

Ehrenamtliches Wirken:
Jährlicher Aufruf des Oberbürgermeisters am „Tag des Ehrenamts“ (5. Dezember), entsprechende Bürgerinnen  und Bürger zu benennen. Über die Auszeichnung entscheidet eine Jury, die aus dem Oberbürgermeister und seinen Stellvertreterinnen besteht.

Eine Anregung, jemanden mit einer städtischen Auszeichnung zu würdigen, kann jede und jeder für jeden Bochumer Bürger und jede Bochumer Bürgerin aussprechen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Die Anregung sollte in Schriftform unter Angabe von Personen erfolgen, die Auskunft zu den Verdiensten geben können.

Bei Rückfragen hilft der Bereich „Repräsentation“ des Referates für Politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.

Anregungen können direkt an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gerichtet werden.

Adresse: Rathaus, 44777 Bochum
E-Mail: oberbuergermeister@bochum.de

Sachbearbeiter
Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

Herr Marchewka

Telefonnummer
0234 910-2669
E-Mail Adresse
bmarchewka@bochum.de
Sachbearbeiterin
Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

Frau Rüters-Rodemann

Telefonnummer
0234 910-2112
E-Mail Adresse
mrueters-rodemann@bochum.de
Sachbearbeiterin
Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

Frau Bechtel

Telefonnummer
0234 910-5044
E-Mail Adresse
MBechtel@bochum.de
Sachbearbeiter
Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

Herr Schühly

Telefonnummer
0234 910-2668
E-Mail Adresse
NSchuehly@bochum.de

Adresse / Kontakt

Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3081
Telefonnummer 2
0234 910-1110
Faxnummer
0234 910-1102
E-Mail Adresse
Gremien-Kommunikation@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude besitzt einen Fahrstuhl, der nicht ebenerdig zugänglich ist.