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Dienstleistungen und Infos

Ehrung zum Ehejubiläum

Sie feiern Ihr Ehejubiläum und möchten dies durch die Stadt Bochum würdigen lassen.

Dienstleistungen und Infos

Anlässlich des Ehejubiläums überreicht die Bezirksbürgermeisterin/der Bezirksbürgermeister einen Blumenstrauß und ein Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters.

Eine Ehrung durch die Stadt Bochum anlässlich eines Ehejubiläums erfolgt auf Antrag.

Der Wohnsitz der Jubilare muss in Bochum liegen.

Eine nachträgliche Ehrung ist nur möglich, wenn das Ehejubiläum bei Antragstellung nicht mehr als zwei Monate zurückliegt.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen der folgende Onlinedienst zur Verfügung:

  • Antrag auf Ehrung durch die Stadt Bochum anlässlich eines Ehejubiläums
  • Gültige Personalausweise oder aber Reisepässe und eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Eine Kopie der Heiratsurkunde

Die Ehrung zum Ehejubiläum ist kostenfrei.

Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

Frau Hainke

Eine telefonische Terminvereinbarung zur Antragstellung ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr möglich.

Telefonnummer
0234 910-1400
Faxnummer
0234 910-1102
E-Mail Adresse
BHainke@bochum.de