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Baden in der Ruhr

Verhaltensregeln für die Badestelle „Bochum-Dahlhausen“

Referat für Sport und Bewegung

Allgemeines

  1. Die Verhaltensregeln dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bereich der Badestelle und sind für alle Nutzerinnen und Nutzer der Badestelle verbindlich. Mit dem Zugang zum Gelände erkennt jede Besucherin und jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  2. Die Einrichtungen der Badestelle sowie das Gelände sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet die Nutzerinnen und Nutzer für den Schaden. Anfallender Müll ist selbst zu beseitigen.
  3. Die Besucherinnen und Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Eine Störung, Belästigung oder Gefährdung anderer Personen ist nicht gestattet.
  4. Beschwerden oder Anregungen in Bezug auf die Badestelle sind an badestelle@bochum.de zu richten.

Nutzung

  1. An der Badestelle besteht keine Wasseraufsicht. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.
  2. Die Betriebszeiten der Badestelle sind von 9 Uhr bis 21Uhr. Außerhalb dieser Betriebszeiten ist das Baden untersagt. Während dieser Zeiten wird der aktuelle Badestatus über eine Badeampel angezeigt. Steht die Ampel auf GRÜN, ist die Badestelle zum Baden geeignet. Zeigt die Ampel ROT an, ist das Baden verboten. 
  3. Die Badestelle ist durch eine Bojenabgrenzung gekennzeichnet. Sie enthält keinen Nichtschwimmerbereich und ist für Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können nicht geeignet.
  4. Ein Hineinspringen, Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Badestelle ist nicht zulässig. Das Hineinspringen in die Badestelle insbesondere kopfüber ist wegen der damit verbundenen besonderen Gefahr verboten.

Haftung

  1. Unbeschadet der Verpflichtung der Stadt Bochum, das Gelände in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, erfolgt die Nutzung der Badestelle auf eigene Gefahr. Eltern bzw. Begleitpersonen haben auf ihre Kinder bzw. zu betreuenden Personen zu achten und haften für ihre Aufsichtsversäumnisse. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Stadt Bochum nicht.
  2. Für die Zerstörung, Beschädigungen oder für das Abhandenkommen der auf das Gelände der Badestelle eingebrachten Sachen und Wertgegenstände wird nicht gehaftet.
  3. Die Stadt Bochum haftet, außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


Wir danken Ihnen für die Beachtung der Verhaltensregeln und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt an der Badestelle.