Durch Gespräche werden die Studierenden über ihre Möglichkeiten zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs oder zur Anpassung ihres Studienverlaufs informiert. Beratung ist auch in Bezug auf krankheitsbedingte Fehlzeiten möglich.
Außerdem können sie sich an den Beauftragten für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender wenden, wenn sie Hilfe in Form von Technik oder einer Person benötigen.
Der Beauftragte kann ebenfalls Fragen zur Studienfinanzierung, insbesondere der Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs beantworten.
Des Weiteren berät sich der Beauftragte mit der Hochschulleitung und anderen Verantwortlichen, wie dem BAföG-Amt oder dem Prüfungsausschuss. Außerdem können sich Hochschullehrer mit Fragen an den Beauftragten wenden.