BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion

Leichte Sprache

Broschüren, Ratgeber und Informationen in Leichter Sprache

Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion

Leichte Sprache ist eine Form der Sprache, die an ihrer besonders einfachen Ausdrucksweise erkennbar ist.

Sie spricht vorwiegend Menschen mit Lern- und Verständnisschwierigkeiten, Demenzkranke, Personen mit Leseschwäche und Menschen, deren Muttersprache nicht deutsch ist, an. Tatsächlich ist es aber selbst in der Wissenschaft schwer, Leichte Sprache genau zu definieren.

Regeln für die Verwendung von Leichter Sprache in Deutschland wurden 2006 erstmals durch das Netzwerk Leichte Sprache und durch den Verein Inclusion Europe aufgestellt und Stück für Stück auf die EU-Mitgliedsstaaten erweitert. Diese Regeln haben keinen Gesetzescharakter und stellen somit nur Leitlinien für Leichte Sprache dar. Die Überprüfung, ob diese eingehalten werden, erfolgt allein durch Personen mit entsprechenden Behinderungen, die die Texte gegenlesen und somit für die Autoren zielgruppengerecht untersuchen.

Der Vorteil an Leichter Sprache ist, dass sie im Gegensatz zur Gebärdensprache oder Blindenschrift auch für Menschen ohne Behinderung und ohne Vorkenntnisse zu lesen ist. Leichte Sprache soll somit den Anforderungen an die Barrierefreiheit von schwierigen und unverständlichen Texten gerecht werden. Zudem wird sie in der BITV 2.0 in § 3 sogar für neue Webseiten seit April 2012 und für bestehende bis spätestens April 2014 für grundlegende Inhalte und Navigationselemente explizit gefordert. Dabei soll Leichte Sprache keineswegs „schwere Sprache“, also die normale Ausdrucksweise, ersetzen. Vielmehr soll sie der oben genannten Zielgruppe als ergänzende Übersetzung für als zu kompliziert und schwer verständlich empfundene Texte dienen. Sie orientiert sich dabei an grammatikalisch einfach aufgebauten Hauptsätzen, die sich auf die wesentlichen Informationen beschränken. Zudem darf zugunsten der Lesbarkeit auch von den Regeln der deutschen Grammatik und Rechtschreibung abgewichen werden, insbesondere was Satzkonstruktionen und die Worttrennung angeht. Illustrationen und Grafiken unterstützen das Textverständnis, indem sie den Inhalt visuell ergänzen. Besonders wichtig ist Leichte Sprache daher für das Verständnis von Gesetzesinhalten, Anträgen, Bescheiden und Informationstexten.

Hier finden Sie Informationen zum Modellprojekt "Leichte Sprache" an die Stadt Bochum im Zeitraum 2015 -2019 teilgenommen hat.

Erfahrungen mit Leichter Sprache in kommunalen Verwaltungen

Für wen sind Texte in Leichter Sprache?
Die Stadt Bochum bietet immer mehr Info-Hefte, Ratgeber und Antrags-Formulare auch in Leichter Sprache an. Leichte Sprache hilft vielen Menschen beim Verstehen.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
  • Menschen, die nicht so gut lesen können
  • Menschen, die nicht so gut Deutsch sprechen
  • Menschen mit einer Demenz-Erkrankung

Aber: Auch viele andere Menschen finden: Briefe und Info-Hefte vom Amt sind schwer zu verstehen.
Dann können Texte in Leichter Sprache helfen.

Wie sehen Texte in Leichter Sprache aus?

  • Texte in Leichter Sprache haben kurze Sätze.
  • Texte in Leichter Sprache ersetzen Fremd-Wörter und Fach-Wörter durch einfache Wörter.
    Manchmal kann man Fremd-Wörter und Fach-Wörter nicht gut ersetzen.
    Zum Beispiel bei Rechts-Texten.
    Dann werden die Fremd-Wörter und Fach-Wörter erklärt.
  • Bilder gehören auch zu Texten in Leichter Sprache.
    Die Bilder helfen dabei zu erkennen: Um dieses Thema geht es im Text.
    Dann kann man den Text noch besser verstehen.

Es gibt viele Regeln für das Schreiben von guter Leichter Sprache.
Das Netzwerk Leichte Sprache hat die Regeln aufgeschrieben.

Warum sind uns Texte in Leichter Sprache wichtig?
In Bochum leben viele verschiedene Menschen zusammen.
Menschen mit Behinderungen gehören überall dazu.
Man sagt dazu auch: Inklusion
Alle Menschen sollen in Bochum gut leben können.
Alle Menschen sollen sich selbst informieren können.
Damit sie eigene Entscheidungen treffen können.
Und sich selbst um ihre Sachen kümmern können.
Zum Beispiel:

  • Briefe vom Amt verstehen
  • Antrags-Formulare verstehen und selbstständig ausfüllen
  • Nachfragen, wenn es Probleme gibt

Menschen mit Behinderungen sollen ohne Barrieren am Leben in der Gesellschaft teilhaben.
Darauf haben die Menschen ein Recht.
Das steht im UN-Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Barrierefreie Informationen gehören auch dazu.

Inklusion und Teilhabe sind der Stadt Bochum sehr wichtig.
Deshalb bietet die Stadt Bochum immer mehr Info-Hefte, Ratgeber und Antrags-Formulare auch in Leichter Sprache an.
Damit alle Menschen alles gut verstehen und mitreden und selbst entscheiden können.

Wer hat diesen Text gemacht?
Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion von der Stadt Bochum hat diesen Text gemacht.
Der Text in Leichter Sprache ist vom Büro für Leichte Sprache Volmarstein.

Beschäftigte aus der Werkstatt für behinderte Menschen in der Evangelischen Stiftung Volmarstein haben den Text in Leichter Sprache geprüft.

Die Bilder sind von © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers.

Das Europäische Logo für einfaches Lesen ist von © Inclusion Europe.

Internetseiten in Leichter Sprache

0 Frau Altenkamp
Inklusionsbeauftragte

Frau Altenkamp

Telefonnummer
0234 910-2047
E-Mail Adresse
inklusionsbeauftragte@bochum.de

Adresse / Kontakt

Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion
Neue Adresse:
Husemann Karree (6. OG)
Viktoriastraße 14 c
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1155
Faxnummer
0234 910-2550
E-Mail Adresse
gleichstellungsstelle@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion befindet sich in der 6. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.