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Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Anlaufstellen, Wissenswertes, Netzwerk

Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen Plakat
Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen (Quelle: Stadt Bochum)

Gewalt gegen Frauen wird oftmals als geschlechtsspezifische oder geschlechtsbezogene Gewalt bezeichnet. Dies verdeutlicht, dass Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts ein höheres Risiko haben, von Gewalt betroffen zu werden. Die Zahlen des BKA zeigen, dass sie auch deutlich öfter von Gewalt betroffen sind (BKA - Polizeiliche Kriminalstatistik 2024).

Eine Definition für Gewalt gegen Frauen liefert die Istanbul-Konvention, das 2011 verabschiedete Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Konvention versteht Gewalt gegen Frauen „als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau [...] und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben“ (Quelle: lpb).

Die Auflistung zeigt: Gewalt gegen Frauen kann verschiedene Formen annehmen.

Hast du selbst Gewalt erlebt oder Fragen zu einem bestimmten Thema?

Hier findest du Hilfe und Informationen!

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt bezeichnet nach Artikel 3 der Istanbul-Konvention „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte".

Auf dieser Grundlage zählen zur Häuslichen Gewalt die Erscheinungsformen Partnerschaftsgewalt und innerfamiliäre Gewalt. Partnerschaftsgewalt bezieht sich auf Opfer und Täter, die in einer partnerschaftlichen Beziehung waren oder sind. Innerfamiliäre Gewalt hingegen meint Opfer-Täter-Konstellationen im Rahmen einer verwandtschaftlichen Beziehung. (Quelle: lpb).

Femizid

Als „Femizid“ wird die Ermordung beziehungsweise die bewusste Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet. Maßgeblich geprägt wurde der Begriff im Jahr 1976 von der Soziologin Diana E. H. Russell, die Femizide definierte als die „Tötung von weiblichen Personen durch männliche Personen, weil sie weiblich sind“. Dabei unterscheidet sie zwischen misogynen Tötungen, also Tötungen aus Verachtung und Frauenhass, und Tötungen von Frauen, weil diese sich der männlichen Kontrolle entziehen und nicht den patriarchalischen Rollenvorstellungen entsprechen.

Der Großteil der Taten spielt sich im Kontext der Machtdynamik von Sexismus und Frauenfeindlichkeit oder Hass gegenüber Frauen ab. Hintergrund sind nach wie vor geschlechterhierarchisch strukturierte Gesellschaften, in denen ein Macht-Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern zugunsten von Männern besteht (Quelle: lpb).

Sexualisierte Gewalt

„Sexualisierte Gewalt“ beschreibt jede Handlung, durch die eine Person belästigt oder gegen den eigenen Willen zu einer sexuellen Handlung gezwungen wird. Der Fokus liegt auf der Machtausübung des Täters oder auch der Täterin.

Unter den Begriff „sexualisierte Gewalt“ fallen somit nicht nur sexuelle Belästigung und unerwünschte sexuelle Kommunikation (z.B. obszöne Äußerungen, Gesten, aufdringliche Blicke, Zeigen oder Senden sexueller Inhalte im digitalen Bereich), sondern auch körperliche Übergriffe wie sexuelle Nötigung, Missbrauch und Vergewaltigung.

In den letzten Jahren hat sich in der Fachwelt der Begriff „sexualisierte Gewalt“ immer stärker durchgesetzt. Er setzt sich bewusst vom Begriff „sexuelle Gewalt“ ab. Als „sexualisierte Gewalt“ benannte Übergriffe dienen nicht einfach der sexuellen Befriedigung der Täter (selten: Täterinnen), sie werden vielmehr eingesetzt, um Macht zu demonstrieren und andere zu erniedrigen. Sexualisierte Gewalt findet deshalb oft in Abhängigkeitsverhältnissen statt. Sie kann jede Frau und jedes Mädchen betreffen (Quelle: lpb).

Digitale Gewalt

„Digitale Gewalt“ umfasst gewaltvolle Handlungen im digitalen Raum. Dies beinhaltet etwa Belästigung, Diskriminierung, Nötigung und Herabsetzung der betroffenen Personen über Nachrichtendienste, E-Mails oder Soziale Medien. Digitale Gewalt betrifft besonders häufig Frauen und Mädchen. Sie ergänzt oftmals andere Formen der Gewalt – so können sich Stalking und häusliche Gewalt auch im digitalen Raum vollziehen (Quelle: lpb).

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM_C)

Der Begriff „Weibliche Genitalverstümmelung“ (deutsch für „Female Genital Mutilation/Cutting“, kurz FGM_C) umfasst alle Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien aus medizinisch nicht erforderlichen Gründen teilweise oder vollständig entfernt oder auf andere Weise verletzt  (Quelle: UN Women).

Die Praxis der Genitalverstümmelung ist international als Verstoß gegen die Menschenrechte von Mädchen und Frauen anerkannt. Sie verdeutlicht die patriarchale Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und stellt eine extreme Form der Diskriminierung von Frauen und Mädchen dar. Die Betroffenen sind zumeist minderjährige Mädchen vor dem fünften Lebensjahr, aber auch ältere Mädchen und jungen Frauen. Weibliche Genitalverstümmelung wird vor allem in knapp 30 Ländern Afrikas (vor allem rund um die Sahel-Staaten) und des Nahen Ostens sowie in einigen asiatischen und lateinamerikanischen Ländern praktiziert (Quelle: Europäisches Parlament).

Zur Genitalverstümmelung gehören die teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris und der Klitorisvorhaut, der kleinen Schamlippen mit oder ohne Entfernung der großen Schamlippen, die Verengung der vaginalen Öffnung sowie weitere schädigende Eingriffe an den weiblichen Genitalien. Neben oft extremen körperlichen und psychischen Schmerzen kann diese Form der Gewalt auch zum Tod der betroffenen Mädchen und Frauen führen (Quelle: WHO).

Aufgrund von Migrationsbewegungen ist weibliche Genitalverstümmelung keineswegs nur auf Länder des Globalen Südens beschränkt: Eine Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ergab 2020, dass in Deutschland circa 67.000 Frauen und Mädchen von diesen gewaltsamen Praktiken betroffen sind. Im Vergleich zu den Zahlen von 2017 ist das ein Anstieg von 40 Prozent (Quelle: BMFSFJ).

Zwangsheirat

Unter Zwangsverheiratung versteht man eine Eheschließung unter Androhung oder Ausübung von Gewalt und gegen den Willen der Braut, des Bräutigams oder beider Eheleute. Betroffen von einer (drohenden) Zwangsverheiratung sind vor allem Mädchen ab Beginn der Pubertät, aber auch Jungen und trans* Personen. Die Kinderheirat kann als eine Form der Zwangsverheiratung gesehen werden. Zwangsverheiratungen finden auf der ganzen Welt, aber vor allem in Ländern Südasiens und in Afrika südlich der Sahara statt.
(Quelle: CARE Deutschland e.V.)

Die Zwangsverheiratung ist seit 2011 in Deutschland ein eigener Strafbestand. Im Jahr 2023 wurden laut Bundeskriminalamt 83 Personen Opfer einer Zwangsverheiratung, 80 davon waren weiblich. Diese Zahl zeigt allerdings nur das Hellfeld auf. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Zwangsverheiratungen im Dunkelfeld wesentlich größer ist.
(Quelle: Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023)

Menschenhandel

Nach dem deutschen Strafrecht bezeichnet der Begriff „Menschenhandel“ die Anwerbung, Beförderung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit. Zweck ist die Ausbeutung der „gehandelten“ Person. Dabei geht es vor allem um sexualisierte Ausbeutung (Nötigung, Zwangsprostitution) sowie Ausbeutung in Arbeitsverhältnissen (Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft).

Der Großteil der in Deutschland von Menschenhandel betroffenen Personen stammt aus Ost- sowie Südosteuropa. 2020 gab es insgesamt 465 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel und Ausbeutung. Die Aufdeckung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel ist jedoch nur sehr schwer möglich, weshalb von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen wird (Quelle: BKABundeslagebild 2023 Menschenhandel und Ausbeutung). 

Eine ausführlichere Übersicht über die verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen findet sich auf der Internetseite von UN Women und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Das Netzwerk gegen Gewalt an Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt wurde durch die Polizei Bochum und die Stadt Bochum als Teilprojekt der Ordnungspartnerschaft initiiert.

Durch das Netzwerk soll ein Erfahrungsaustausch unterschiedlicher Akteur*innen ermöglicht werden sowie die unterschiedlichen Arbeitsweisen der verschiedenen beteiligten Einrichtungen transparent gemacht werden.

Ziel des Netzwerkes ist es, Formen und Wege zu finden, das Zusammenspiel aller beteiligten öffentlichen und nichtöffentlichen Einrichtungen im Sinne einer wirksamen Hilfe für die Opfer zu optimieren.

Durch frühzeitige Informationen und Hilfsangebote soll die Eskalation möglichst vermieden werden.

Dem Netzwerk gehören Vertreter*innen aus Bochumer Beratungsstellen, des Gesundheitswesens, der Justiz, der Polizei, verschiedener Ämter der Stadtverwaltung und engagierte Einzelpersonen an (aktuell über 50 Akteur*innen).

Das Netzwerk trifft sich zweimal im Jahr und zu themenspezifischen Fortbildungen. Darüber hinaus wird anlassbezogen in kleineren Arbeitsgruppen gearbeitet.

Haben Sie Fragen zum Netzwerk oder überlegen Sie, ob Sie / Ihre Stelle / Organisation im Netzwerk mitarbeiten möchte?

Dann wenden Sie sich bitte an:

Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion
Husemann Karree (6. OG)
Viktoriastraße 14 c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer

0234 910-1155

Faxnummer

0234 910-2550

E-Mail Adresse

gleichstellungsstelle@bochum.de

Die Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Der Europarat verabschiedete die Konvention 2011 und sechs Jahre später, im Jahr 2017, ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland die Konvention. Am 1. Februar 2018 trat sie in Deutschland in Kraft und ist seither geltendes Recht.

Unterzeichnet wurde die Istanbul-Konvention von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Ratifiziert haben sie allerdings noch nicht alle EU-Staaten: In Bulgarien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Lettland, Litauen und der Slowakei ist dieser Schritt noch nicht erfolgt. Die Ratifizierung der Konvention ist jedoch Voraussetzung, damit diese in einem Staat rechtlich bindend wird (Quelle: BMFSFJ).

Weitere Informationen zur Istanbul-Konvention in Bochum folgen in Kürze.

Das Gesetz (GewHG) stellt eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. 

Ziele des Gewalthilfegesetzes:

  • Frauen und ihre Kinder vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schützen
  • Intervention bei Gewalt 
  • Die Folgen von Gewalt mildern
  • Prävention, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder diese zu verhindern

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Ausreichende, bedarfsgerechte und kostenfreie Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitstellen
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Strukturierte Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten unterstützen
  • Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036

(Quelle: BMBFSFJ).
 

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Hier findest du weitere Informationen:

www.bochum.de/vertrauliche-spurensicherung

Hier findest du Informationen, Angebote und Aktionen speziell für Mädchen:

www.bochum.de/maedchen

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November finden in Bochum viele Aktionen, Veranstaltungen und Kursangebote statt.

Hier gibt es weitere Informationen:

www.bochum.de/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen