Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt bezeichnet nach Artikel 3 der Istanbul-Konvention „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte".
Auf dieser Grundlage zählen zur Häuslichen Gewalt die Erscheinungsformen Partnerschaftsgewalt und innerfamiliäre Gewalt. Partnerschaftsgewalt bezieht sich auf Opfer und Täter, die in einer partnerschaftlichen Beziehung waren oder sind. Innerfamiliäre Gewalt hingegen meint Opfer-Täter-Konstellationen im Rahmen einer verwandtschaftlichen Beziehung. (Quelle: lpb).
Femizid
Als „Femizid“ wird die Ermordung beziehungsweise die bewusste Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet. Maßgeblich geprägt wurde der Begriff im Jahr 1976 von der Soziologin Diana E. H. Russell, die Femizide definierte als die „Tötung von weiblichen Personen durch männliche Personen, weil sie weiblich sind“. Dabei unterscheidet sie zwischen misogynen Tötungen, also Tötungen aus Verachtung und Frauenhass, und Tötungen von Frauen, weil diese sich der männlichen Kontrolle entziehen und nicht den patriarchalischen Rollenvorstellungen entsprechen.
Der Großteil der Taten spielt sich im Kontext der Machtdynamik von Sexismus und Frauenfeindlichkeit oder Hass gegenüber Frauen ab. Hintergrund sind nach wie vor geschlechterhierarchisch strukturierte Gesellschaften, in denen ein Macht-Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern zugunsten von Männern besteht (Quelle: lpb).
Sexualisierte Gewalt
„Sexualisierte Gewalt“ beschreibt jede Handlung, durch die eine Person belästigt oder gegen den eigenen Willen zu einer sexuellen Handlung gezwungen wird. Der Fokus liegt auf der Machtausübung des Täters oder auch der Täterin.
Unter den Begriff „sexualisierte Gewalt“ fallen somit nicht nur sexuelle Belästigung und unerwünschte sexuelle Kommunikation (z.B. obszöne Äußerungen, Gesten, aufdringliche Blicke, Zeigen oder Senden sexueller Inhalte im digitalen Bereich), sondern auch körperliche Übergriffe wie sexuelle Nötigung, Missbrauch und Vergewaltigung.
In den letzten Jahren hat sich in der Fachwelt der Begriff „sexualisierte Gewalt“ immer stärker durchgesetzt. Er setzt sich bewusst vom Begriff „sexuelle Gewalt“ ab. Als „sexualisierte Gewalt“ benannte Übergriffe dienen nicht einfach der sexuellen Befriedigung der Täter (selten: Täterinnen), sie werden vielmehr eingesetzt, um Macht zu demonstrieren und andere zu erniedrigen. Sexualisierte Gewalt findet deshalb oft in Abhängigkeitsverhältnissen statt. Sie kann jede Frau und jedes Mädchen betreffen (Quelle: lpb).
Digitale Gewalt
„Digitale Gewalt“ umfasst gewaltvolle Handlungen im digitalen Raum. Dies beinhaltet etwa Belästigung, Diskriminierung, Nötigung und Herabsetzung der betroffenen Personen über Nachrichtendienste, E-Mails oder Soziale Medien. Digitale Gewalt betrifft besonders häufig Frauen und Mädchen. Sie ergänzt oftmals andere Formen der Gewalt – so können sich Stalking und häusliche Gewalt auch im digitalen Raum vollziehen (Quelle: lpb).
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM_C)
Der Begriff „Weibliche Genitalverstümmelung“ (deutsch für „Female Genital Mutilation/Cutting“, kurz FGM_C) umfasst alle Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien aus medizinisch nicht erforderlichen Gründen teilweise oder vollständig entfernt oder auf andere Weise verletzt (Quelle: UN Women).
Die Praxis der Genitalverstümmelung ist international als Verstoß gegen die Menschenrechte von Mädchen und Frauen anerkannt. Sie verdeutlicht die patriarchale Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und stellt eine extreme Form der Diskriminierung von Frauen und Mädchen dar. Die Betroffenen sind zumeist minderjährige Mädchen vor dem fünften Lebensjahr, aber auch ältere Mädchen und jungen Frauen. Weibliche Genitalverstümmelung wird vor allem in knapp 30 Ländern Afrikas (vor allem rund um die Sahel-Staaten) und des Nahen Ostens sowie in einigen asiatischen und lateinamerikanischen Ländern praktiziert (Quelle: Europäisches Parlament).
Zur Genitalverstümmelung gehören die teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris und der Klitorisvorhaut, der kleinen Schamlippen mit oder ohne Entfernung der großen Schamlippen, die Verengung der vaginalen Öffnung sowie weitere schädigende Eingriffe an den weiblichen Genitalien. Neben oft extremen körperlichen und psychischen Schmerzen kann diese Form der Gewalt auch zum Tod der betroffenen Mädchen und Frauen führen (Quelle: WHO).
Aufgrund von Migrationsbewegungen ist weibliche Genitalverstümmelung keineswegs nur auf Länder des Globalen Südens beschränkt: Eine Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ergab 2020, dass in Deutschland circa 67.000 Frauen und Mädchen von diesen gewaltsamen Praktiken betroffen sind. Im Vergleich zu den Zahlen von 2017 ist das ein Anstieg von 40 Prozent (Quelle: BMFSFJ).
Zwangsheirat
Unter Zwangsverheiratung versteht man eine Eheschließung unter Androhung oder Ausübung von Gewalt und gegen den Willen der Braut, des Bräutigams oder beider Eheleute. Betroffen von einer (drohenden) Zwangsverheiratung sind vor allem Mädchen ab Beginn der Pubertät, aber auch Jungen und trans* Personen. Die Kinderheirat kann als eine Form der Zwangsverheiratung gesehen werden. Zwangsverheiratungen finden auf der ganzen Welt, aber vor allem in Ländern Südasiens und in Afrika südlich der Sahara statt.
(Quelle: CARE Deutschland e.V.)
Die Zwangsverheiratung ist seit 2011 in Deutschland ein eigener Strafbestand. Im Jahr 2023 wurden laut Bundeskriminalamt 83 Personen Opfer einer Zwangsverheiratung, 80 davon waren weiblich. Diese Zahl zeigt allerdings nur das Hellfeld auf. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Zwangsverheiratungen im Dunkelfeld wesentlich größer ist.
(Quelle: Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023)
Menschenhandel
Nach dem deutschen Strafrecht bezeichnet der Begriff „Menschenhandel“ die Anwerbung, Beförderung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit. Zweck ist die Ausbeutung der „gehandelten“ Person. Dabei geht es vor allem um sexualisierte Ausbeutung (Nötigung, Zwangsprostitution) sowie Ausbeutung in Arbeitsverhältnissen (Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft).
Der Großteil der in Deutschland von Menschenhandel betroffenen Personen stammt aus Ost- sowie Südosteuropa. 2020 gab es insgesamt 465 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel und Ausbeutung. Die Aufdeckung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel ist jedoch nur sehr schwer möglich, weshalb von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen wird (Quelle: BKA; Bundeslagebild 2023 Menschenhandel und Ausbeutung).
Eine ausführlichere Übersicht über die verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen findet sich auf der Internetseite von UN Women und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).