BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Stundung / Ratenzahlung

Dienstleistungen und Infos

Sie können Ihr Bußgeld nicht sofort oder nicht in einer Summe zahlen und möchten eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen?

Sie können einen Antrag auf Zahlungserleichterungen (Stundung, Ratenzahlungen) stellen.

Dieser Antrag ist schriftlich in der Bußgeldstelle des Rechtsamtes zu stellen (auch per E-Mail möglich).

Dabei müssen Unterlagen, aus denen die wirtschaftlichen Verhältnisse hervorgehen beigefügt beziehungsweise vorgelegt werden (Nachweise über Einkommen und Ausgaben). Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen erfolgt eine Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden können. Dies richtet sich nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Für ein persönliches Gespräch können Sie vor einem Besuch online einen Termin in der Bußgeldstelle buchen.

Dem Antrag auf Zahlungserleichterung müssen Unterlagen, aus denen die wirtschaftlichen Verhältnisse hervorgehen  (Nachweise über Einkommen und Ausgaben), beigefügt werden.

Für die Ratenzahlung fallen keine zusätzlichen Kosten an. 
Sollten sie allerdings nicht zahlen und keinen Kontakt aufnehmen, wird es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommen, die kostenpflichtig sind (zum Beispiel Erzwingungshaftverfahren).

Für ein persönliches Gespräch können Sie vor einem Besuch, online einen Termin in der Bußgeldstelle buchen. 

Adresse / Kontakt

Rechtsamt
Bußgeldstelle
Husemann Karree
Viktoriastraße 14 c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-6388
Faxnummer
0234 910-796437
E-Mail Adresse
bussgeldstelle@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Für ein persönliches Gespräch können Sie vor Ihrem Besuch online einen Termin buchen.

Online-Terminbuchung

Eingang zur Stadtverwaltung im Husemann Karree in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de