Sie haben einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten und müssen Ihren Führerschein für die Zeitdauer des Verbots abgeben (amtliche Verwahrung).
Führerscheinabgabe bei Fahrverbot
Dienstleistungen und Infos
Bei der Bußgeldstelle kann ein Führerschein nur dann abgegeben werden, wenn in einem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot festgesetzt wurde.
Wurde das Fahrverbot gerichtlich angeordnet, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht.
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde.
Wo kann ich den Führerschein abgeben?
Für die Führerscheinabgabe ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Eine persönliche Abgabe des Führerscheins ist wünschenswert, da die Bußgeldstelle bei einem eventuellen Verlust durch Übersendung per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten am Rathaus nicht haftet. Die Abgabe kann nur mit einem verbindlichen Termin erfolgen.
Der Führerschein kann per Post übersandt oder in die Hausbriefkästen am Rathaus (Willy-Brandt-Platz 2-6) oder am Husemann Karree (Viktoriastraße 14c) eingeworfen werden. Dabei ist zu beachten, dass der Führerschein in einem mit Aktenzeichen und Absender beschrifteten Briefumschlag eingeworfen wird und an die Stadt Bochum, Bußgeldstelle gerichtet ist.
Ein Einwurf in den Hausbriefkasten am Vordereingang des Rathauses kann ganztägig erfolgen. Die amtliche Verwahrung beginnt im Falle der Versendung erst mit Eingang bei der Stadt Bochum.
Wurde der Bußgeldbescheid von einer anderen Behörde erlassen, so ist zwingend eine Kopie des Bußgeldbescheides beizulegen, anderenfalls kann die Abgabe des Führerscheins nicht zugeordnet werden, der Führerschein wird Ihnen per Post zurückgesandt und der Zeitraum kann nicht auf das Fahrverbot angerechnet werden.
Andere Behörden (zum Beispiel Polizei, auswärtige Bußgeldstellen) sind zur Annahme des Führerscheins nicht verpflichtet. Es empfiehlt sich daher in solchen Fällen, vorher bei dieser Behörde nachzufragen. Auch wenn ein von einer auswärtigen Bußgeldstelle angeordnetes Fahrverbot bei der Stadt Bochum vollstreckt werden soll, ist die Zustimmung dieser Bußgeldstelle notwendig.
Führerscheinrückgabe:
Führerscheine können zum Ablauf der Fahrverbotsfrist nach Terminvereinbarung bei der Bußgeldstelle wieder abgeholt werden.
Sollten Sie eine postalische Übersendung des Führerscheins wünschen, wird darauf hingewiesen, dass dies mit einfachen Brief geschieht und keine Haftung seitens der Bußgeldstelle bei Verlust auf dem Postweg übernommen wird.
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Für ein persönliches Gespräch können Sie vor einem Besuch online einen Termin in der Bußgeldstelle buchen.
- Ich muss meinen gültigen Führerschein mitbringen.
Sollte ich im Besitz einer internationalen Fahrerlaubnis sein, muss ich auch diese mitbringen. - Habe ich meinen Führerschein verloren, muss ich bei der Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein beantragen und mitbringen.
- Habe ich einen Bußgeldbescheid einer anderen Behörde erhalten, muss ich diesen Bescheid mitbringen.
Für die amtliche Verwahrung des Führerscheins fallen keine weiteren Gebühren an.
Adresse / Kontakt
Rechtsamt
Bußgeldstelle
Husemann Karree
Viktoriastraße 14 c
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-6388
- Faxnummer
- 0234 910-796437
- E-Mail Adresse
- bussgeldstelle@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Für ein persönliches Gespräch können Sie vor Ihrem Besuch online einen Termin buchen.

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Ordnungswidrigkeiten
Sie haben eine Verwarnung, einen Zeugenfragebogen oder einen Bußgeldbescheid in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erhalten? Hier finden Sie nähere Informationen zum weiteren Verfahren.
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
Ihr Führerschein wurde Ihnen entzogen und Sie möchten die Neuerteilung beantragen?
- Zahlungserleichterung
Sie können Ihr Bußgeld nicht sofort oder nicht in einer Summe zahlen und möchten eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen?
- Ersatzführerschein
Sie haben Ihren Führerschein verloren oder er wurde gestohlen beziehungsweise ist unbrauchbar geworden?