Sie haben eine Verwarnung, einen Zeugenfragebogen oder einen Bußgeldbescheid in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erhalten? Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zum weiteren Verfahren und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten
Dienstleistungen und Infos
Die Bußgeldstelle in Bochum bearbeitet Ordnungswidrigkeiten. Sie ist zuständig für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren, versendet Anhörungsbögen zur Stellungnahme und erlässt Bußgeldbescheide.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wird beispielsweise bei Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet, wenn ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt. Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten (zum Beispiel Falschparken, geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen) kann ein Verwarnungsgeld statt eines Bußgeldbescheids ausgesprochen werden.
Ich habe ein Knöllchen erhalten oder bin geblitzt worden.
Die Halterin beziehungsweise der Halter des Fahrzeugs wird in Kürze schriftlich nähere Einzelheiten erhalten. Ein Anruf direkt nachdem ich einen roten Zettel an meinem Fahrzeug vorgefunden habe oder geblitzt wurde, ist nicht sinnvoll, da die Bußgeldstelle zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis davon hat und ich keine Auskunft bekommen kann. Ich warte das Schreiben der Bußgeldstelle ab.
Ich habe eine Verwarnung erhalten.
Wenn ich mit der Verwarnung einverstanden bin, zahle ich innerhalb der Wochenfrist. Eine schriftliche Antwort ist dann nicht mehr erforderlich. Falls ich trotzdem den Anhörungsbogen zurückgebe und die Frage "Geben Sie den Verstoß zu?" mit "Ja" beantworte, zahle ich gleichwohl das Verwarnungsgeld schnell ein, um die Kosten eines Bußgeldverfahrens (Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 Euro) zu vermeiden.
Bei fehlendem Einverständnis kann ich auf dem in der Regel mit der schriftlichen Verwarnung verbundenen Anhörungsbogen die Ablehnungsgründe mitteilen. Da ein Einspruch gegen eine Verwarnung im Gesetz nicht vorgesehen ist, wird diese Äußerung in dem sich anschließenden Bußgeldverfahren geprüft. Wird das Verfahren daraufhin nicht eingestellt, folgt ein Bußgeldbescheid, der die bereits erwähnten zusätzlichen Kosten beinhaltet.
Was muss ich tun, wenn ich eine Anhörung erhalten habe?
Mir steht es frei, mich zu der Beschuldigung zu äußern. Eine Äußerung kann auch online erfolgen. Nutzen Sie dazu unseren Online-Dienst unter www.bochum.de/AHB. Die Bußgeldbehörde berücksichtigt meine Angaben und entscheidet, ob ein Bußgeldbescheid erlassen, eine schriftliche Verwarnung übersandt oder das Verfahren eingestellt wird. Der Erlass eines Bußgeldbescheids ist mit weiteren Kosten in Höhe von mindestens 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen verbunden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson, welche aus der Anhörung hervorgeht.
Ich habe einen Zeugenfragebogen erhalten. Wie gehe ich damit um?
Ich bin Halterin / Halter des Fahrzeugs, habe aber den Geschwindigkeitsverstoß / den Parkverstoß nicht begangen. In einem solchen Fall wird ein sogenannter Zeugenfragebogen versandt. In diesem kann der Halter Angaben zur Identität des Fahrers machen. Eine Übermittlung der Daten/Angaben kann auch online erfolgen. Nutzen Sie dazu unseren Online-Dienst unter www.bochum.de/zfb. Sofern ein Überweisungsträger beigefügt ist, kann das Verwarngeld beglichen werden. Das Verfahren ist mit Zahlung abgeschlossen. Eine schriftliche Antwort ist dann nicht mehr erforderlich.
Wird im Falle eines Parkverstoßes weder das Verwarngeld beglichen noch ein verantwortlicher Fahrzeugführer benannt, so werden dem Halter des Fahrzeugs in einem sogenannten Kostenbescheid die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Ist dem Zeugenfragebogen kein Überweisungsträger beigefügt, so liegt die Geldbuße im Bereich eines Bußgeldverfahrens. Wird kein verantwortlicher Fahrzeugführer benannt, kann die Behörde Fahrerermittlungen durchführen.
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen. Wie gehe ich damit um?
- Ich bin mit dem Bußgeldbescheid einverstanden. Dann überweise ich den Gesamtbetrag des Bußgeldbescheides binnen zwei Wochen nach Rechtskraft (also vier Wochen nach der Zustellung).
- Wenn ich mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden bin, kann ich innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung (Datum auf dem gelben Umschlag) Rechtsmittel einlegen. Das Rechtsmittel nennt sich Einspruch.
- Ich kann das Bußgeld aktuell nicht oder nicht in einer Summe bezahlen. Informationen zu möglichen Zahlungserleichterungen gibt es beim Rechtsamt im Sachgebiet Vollstreckung der Bußgeldstelle.
- Wenn ich auf den erhaltenen Bußgeldbescheid gar nicht reagiere, schließt sich ein Vollstreckungsverfahren an. Das beginnt mit einer Zahlungserinnerung. Zahle ich weiterhin nicht, kommen Vollstreckungsmaßnahmen (zum Beispiel durch Vollziehungsbeamten vor Ort oder durch Lohnpfändung / Gehaltspfändung) auf mich zu. Letztlich kann vom Amtsgericht auch Erzwingungshaft angeordnet werden. Die Erzwingungshaft ist keine Ersatzhaft, tritt also nicht an die Stelle der nach wie vor zu zahlenden Geldbuße.
Ich möchte Einspruch gegen ein Bußgeld einlegen.
Ich kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen. Dabei muss ich beachten, dass Einsprüche schriftlich (per Post oder Fax mit Unterschrift versehen) eingelegt werden müssen. Eine einfache E-Mail reicht zur Wahrung der Einspruchsfrist nicht aus.
Ich sollte den Einspruch begründen. Andernfalls muss die Stadt Bochum ihn an das Amtsgericht weiterleiten. Dies kann für mich mit höheren Kosten verbunden sein.
Sofern die Abteilung für Bußgeldangelegenheiten die Entscheidung nicht abändert, gibt sie das Verfahren an die Justiz ab und das Amtsgericht Bochum entscheidet durch Beschluss oder in einer Hauptverhandlung über meinen Einspruch. Dies kann für mich mit höheren Kosten verbunden sein.
Eine Zahlungspflicht besteht nicht, solange über den Einspruch nicht entschieden wurde.
Bei einem verspäteten Einspruch kann ich einen Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" stellen. Dabei muss ich die Hinderungsgründe (zum Beispiel Urlaubsabwesenheit) angeben und durch entsprechende Unterlagen belegen.
Sollte die Frist versäumt worden sein und keine Hinderungsgründe vorliegen oder anerkannt werden können, bleibt es bei der rechtskräftig gewordenen Forderung.
Im Bochumer Serviceportal stehen folgende Online-Dienste zur Verfügung:
Für ein persönliches Gespräch können Sie vorab online einen Termin in der Bußgeldstelle buchen.
Ein Verwarnungsgeld ist mit keinen zusätzlichen Gebühren verbunden.
Der Erlass eines Bußgeldbescheids ist mit weiteren Kosten in Höhe von insgesamt 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen verbunden.
Ich habe das Schreiben verlegt und weiß die Bankverbindung nicht mehr.
Melden Sie sich in diesem Fall bitte telefonisch oder per E-Mail bussgeldstelle@bochum.de bei der Bußgeldstelle, um die Bankverbindung und insbesondere das richtige Kassenzeichen als Verwendungszweck zu erfragen. Bei einer Überweisung ohne Angabe des korrekten Verwendungszwecks kann keine Zuordnung des Betrages zum Vorgang erfolgen.
Sie können das Bußgeld aktuell nicht oder nicht in einer Summe bezahlen?
Sofern es Ihnen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, Forderungen der Bußgeldstelle sofort zu zahlen, können Sie eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen.
Für ein persönliches Gespräch können Sie vor einem Besuch, online einen Termin in der Bußgeldstelle buchen. Sie haben auch die Möglichkeit direkt vor Ort an einem Selbstbucherterminal, in der zweiten Etage des Husemann-Karrees, einen Termin zu buchen, bitte beachten Sie, dass es hier zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Adresse / Kontakt
Rechtsamt
Bußgeldstelle
Husemann Karree
Viktoriastraße 14 c
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-6388
- Faxnummer
- 0234 910-796437
- E-Mail Adresse
- bussgeldstelle@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Für ein persönliches Gespräch können Sie vor Ihrem Besuch online einen Termin buchen.

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de