Der Schaden ist der Stadt Bochum (Rechtsamt oder Fachamt) schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
Dabei ist die Angabe folgender Informationen erforderlich:
- der genaue Schadenort
- Schadentag und Uhrzeit
- der Schadenhergang
- der Schadenumfang
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet das Rechtsamt über die geltend gemachten Ansprüche.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.