Ab heute, 2. Januar, entfällt die generelle Maskenpflicht in den städtischen Gebäuden. Dies haben der Krisenstab und der Verwaltungsvorstand gemeinsam mit Blick auf grundsätzlich mildere Verläufe der Infektionen entschieden. Die Stadt appelliert dennoch an alle, weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten und sich umsichtig zu verhalten. Wer freiwillig eine Gesichtsmaske tragen möchte, sollte das tun, um sich und andere wirksam vor Virusinfektionen zu schützen.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin in den Einrichtungen, in denen sie aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dazu zählen etwa Unterkünfte für Wohnungslose oder Geflüchtete.
Aufgrund der sinkenden Nachfrage nach COVID-19 Impfungen hat das NRW-Gesundheitsministerium entschieden, dass seit dem 1. Januar 2023 COVID-19 Impfungen nur noch in Arztpraxen und Apotheken durchgeführt werden. Diese Institutionen haben bereits in den letzten Monaten geimpft und es hat sich gezeigt, dass durch sie eine gute Versorgung in Bochum gewährleistet ist. Daher ist die Impfstelle im Gesundheitsamt geschlossen. Kommunale Impfangebote werden nur noch im Bedarfsfall und mobil durchgeführt.
(2. Januar 2023)