Die Landesregierung hat in einem NRW-weit gültigen Erlass nun geregelt, wie Städte und Kreise ab einer Inzidenzzahl von 35 Corona-Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner reagieren sollen. Vor diesem Hintergrund hatte das Land die Abstimmung der am Freitag von der Stadt für Bochum vorgeschlagenen Maßnahmen im Laufe des Wochenendes zurückgestellt. Bochum hat derzeit die Inzidenzzahl von 35 überstiegen und liegt heute bei durchschnittlich 43,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage.
Nach dem neuen Landeserlass ist man in geschlossenen Räumlichkeiten in ganz NRW ab sofort verpflichtet, „auch am Sitz- und Stehplatz“ eine Mund-Nase-Bedeckung „bei Konzerten und Aufführungen (…), sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen (…)“ sowie „als Zuschauer von Sportveranstaltungen“ zu tragen. Zudem tritt durch den Landeserlass auch in Bochum ein bis auf wenige Ausnahmen geltendes „generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen in Kraft. Bei Festen, die einen „herausragenden Anlass“ haben (z.B. Hochzeit, Taufe), darf die Gästezahl nicht höher als 50 Personen sein.
Der neue Landeserlass regelt auch, welche Auflagen Städte und Kreise umsetzen müssen, wenn sie vor Ort mehr als 50 Corona-Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner feststellen.
Insgesamt sind in Bochum seit März 1.559 (+16) Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. 1.320 (+10) sind insgesamt genesen, 28 (+/-0) an bzw. mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 211 (+6) Personen infiziert, 19 (+1) davon werden stationär, fünf (+/-1) von ihnen intensiv-medizinisch betreut. Die Zahl der Infektionen im Schnitt der letzten sieben Tage gerechnet pro 100.000 Einwohner beträgt 43,6 (+1,1).
(13. Oktober 2020)