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Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

Landeserlass ermöglicht nun Impfung weiterer Personengruppen

Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

Bisher gab die Richtlinie des Bundes und des Landes NRW den Städten vor, zunächst ausschließlich ältere Menschen über 80 Jahren und Menschen aus bestimmten medizinischen und pflegerischen Berufen, die direkten Kontakt zu Corona-Patientinnen und -Patienten haben, zu impfen. Der Grund: Nach wie vor sind die Liefermengen der verschiedenen Impfstoffe deutlich eingeschränkt.

Nun hat die Landesregierung entschieden, dass ab Ende März auch Menschen bevorzugt geimpft werden dürfen, die aufgrund schwerer Vorerkrankungen ein hohes oder erhöhtes Risiko haben, nach einer Corona-Infektion einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf zu erleiden. Gleichzeitig erweitert das Land das Impfangebot für weitere Berufsgruppen, darunter zum Beispiel Beschäftige in Kitas, Grundschulen oder bei der Polizei.

„Viele Menschen warten auf diese Ausweitung des Impfangebots. Wichtig ist jedoch, dass in den nächsten Wochen auch genug Impfstoff in den Kommunen ankommt, um allen Berechtigten ein Impfangebot machen zu können“, kommentierte Sebastian Kopietz, Leiter des Bochumer Krisenstabs, die Ausweitung des Impfangebotes. „Erneut hat uns das Land NRW jedoch sehr kurzfristig eine neue, sehr komplexe Regelung mitgeteilt, die die Städte vor erhebliche organisatorische Herausforderungen stellt.“

Zur Gruppe derjenigen, die ein hohes bis sehr hohes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf durch das Corona-Virus besitzen, zählen laut Landesregierung unter anderem Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel eine Organtransplantation hatten, an Demenz leiden oder eine schwere chronische Lungenerkrankung haben. Zur Gruppe mit einem erhöhten Risiko für einen kritischen Corona-Erkrankungsverlauf gehören unter anderem Menschen mit Autoimmun-, Asthma- oder schweren Herzerkrankungen. Auch Personen, die an Krebs erkrankt sind, fallen abhängig vom Behandlungsstadium in die beiden Gruppen. Da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, müssen die Vorerkrankten gemäß dem neuen Landeserlass einen Impfantrag stellen und ein aussagekräftiges Attest vorlegen. Personen, die mit hoher oder gar höchster Priorität zu impfen wären, sollten sich dazu an ihre behandelnde Ärztin oder ihren behandelnden Arzt wenden. Impfantrag sowie -attest müssen Betroffene an ihrem Wohnort einreichen, für Bochumerinnen und Bochumer ist dies das städtische Gesundheitsamt. Die medizinische Berechtigung des Antrages wird in jedem Einzelfall durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft. Ausgenommen von der ergänzenden NRW-Regelung für Vorerkrankte sind laut Land ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der Corona-Impfverordnung des Bundes bereits in anderen Prioritätengruppen genannt werden.

Impfen lassen können sich – abhängig davon, ob entsprechend Impfstoff vorrätig ist – ab 8. März zudem weitere Berufsgruppen. Zu diesen zählen unter anderem Beschäftigte in Kindertagesstätten, Grund-, Förder- und Sonderschulen, Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern (angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften) sowie Personal, Bewohnerinnen wie Bewohner und Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen. Alle Beschäftigten aus diesen Berufsgruppen erhalten über ihren Arbeitgeber ein Informationsschreiben, wie sie einen Impftermin vereinbaren können.

Auch allen Bürgerinnen und Bürger, die Pflegestufe 5 haben und zu Hause betreut werden, möchte die Landesregierung in den nächsten Wochen ein Impfangebot machen. Hierzu wird die Stadt Bochum wie alle NRW-Kommunen gemäß dem neuen Landeserlass schnellstmöglich ein praktikables Vorgehen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem NRW-Gesundheitsministerium ermitteln. Dies wird aufgrund des Prozesses eine gewisse Zeit beanspruchen. Das Land hofft, dass Impfungen für diesen Personenkreis ab frühestens Ende März umsetzbar sein werden. Dies gilt auch für Menschen mit einem hohen bis erhöhten Gesundheitsrisiko durch eine Corona-Infektion.

Nähere Informationen zu den neuen in NRW ab 8. März gültigen Impfregelungen finden sich im Impferlass des Landes NRW unter: https://www.bochum.de/media/Corona_1/neunter_Erlass_zur_Impfung_der_Bevoelkerung_gegen_Covid19

(2. März 2021)