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Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

Erste Impfstelle öffnet auf dem Weihnachtsmarkt - mobile Impfstationen

Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

In der Woche ab Montag, 15. November, setzt die Stadt Bochum ihre mobilen Impfangebote im Stadtgebiet fort und eröffnet zusätzlich auf dem Bochumer Weihnachtsmarkt eine erste stationäre Impfstelle.

Die nächsten Standorte und Zeiten sind:
Dienstag, 16. November, Ambulanter Sozialer Dienst, Josef-Neubergerstraße 3, 11.30 bis 15 Uhr
Mittwoch, 17. November, Hannibal-Center, Dorstener Straße 400, 12 bis 17 Uhr

Außerdem startet mit Beginn des Weihnachtsmarkts die erste Impfstelle in Bochum ihren Betrieb. Sie befindet sich im WAZ-Leserladen in der Innenstadt, Huestraße 17. Geimpft wird dort am Donnerstag, 18. November, von 17 bis 21 Uhr, am Freitag, 19. November, von 17 bis 21 Uhr und am Samstag, 20. November, ebenfalls von 17 bis 21 Uhr.

Derzeit bereitet die Koordinierende CoVid-Impfeinheit die Eröffnung von drei weiteren Mini-Impfzentren, verteilt über das Bochumer Stadtgebiet, vor. Geplant ist, dass das erste dieser Impfzentren am 22. November seinen Betrieb aufnehmen soll.

Alle Impfwilligen ab zwölf Jahre können sich ohne Voranmeldung impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe der Hersteller Biontech und Moderna bereit. Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren müssen die Einwilligungs- und Aufklärungsbögen zur Impfung von mindestens einem Sorgeberechtigten unterschrieben sein. Die Kinder und Jugendlichen sollten von einem Sorgeberechtigten begleitet werden.

Boosterimpfungen sind an den Impfstellen generell möglich, werden aber primär von den Hausärztinnen und Hausärzten durchgeführt. Aktuell empfiehlt die ständige Impfkommission Boosterimpfungen für Personen ab 70 Jahren, deren letzte Impfung mehr als sechs Monate zurückliegt, für Menschen mit Immunschwächen sowie für diejenigen, deren Impfung mit Johnson & Johnson mehr als vier Wochen zurückliegt

Hinweise:
Personen, die eine Impfserie mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff begonnen oder abgeschlossen haben, müssen eine neue Impfserie starten. Diejenigen, denen aufgrund beruflicher Indikation eine Boosterimpfung empfohlen wird, müssen sich an ihren jeweiligen Betriebsarzt wenden.
Zur Impfung sind der Personalausweis und möglichst die Krankenversicherungskarte sowie der Impfausweis mitzubringen. Die für die Impfung benötigten Einverständniserklärungen sowie die Aufklärungsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts.

(12. November 2021)