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Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

Corona: Stadt stellt Hygienekonzept für Kommunalwahl vor

Am 13. September ist in Bochum und ganz NRW Wahltag.

Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

An diesem Sonntag wählen die Bochumerinnen und Bochumer die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister, den Rat, die Bezirksvertretungen, den kommunalen Integrationsausschuss und das Ruhrparlament. Letzteres ist die Volksvertretung des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Um trotz der Corona-Pandemie eine möglichst sichere Wahl zu gewährleisten, hat die Stadt Bochum ein Hygienekonzept erstellt. Dessen Ziel ist es, sowohl die Wählerinnen und Wähler als auch die Wahlhelferinnen und -helfer vor einer Infektion zu schützen.
 
„Wir planen mit insgesamt 186 Wahllokalen und 95 Briefwahlvorständen“, berichtet Stephan Heimrath, Leiter des Amtes für Bürgerservice und zuständig für das Wahlbüro. „Jeder Wahlvorstand wird mit acht Personen besetzt, so dass wir allein dafür 2.248 Wahlhelferinnen und -helfer benötigen. Diese sind bereits gefunden.“ Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer betreuen einen Briefwahlbezirk oder eines der Wahllokale. Sie sorgen dort für einen ordnungsgemäßen Ablauf und zählen am Abend die Stimmen aus. Hinzu kommen sechs Wahlvorstände für die Auszählung der Stimmen für den Integrationsausschuss, Ersatz für kurzfristige Personalausfälle am Wahltag sowie weitere Helferinnen und Helfer für Transport, Logistik, Annahme der Wahlunterlagen am Abend etc. Insgesamt werden in Bochum am Tag des Urnengangs rund 2.500 Menschen im Wahleinsatz sein.

Wahlurnen (Quelle: Stadt Bochum)

Alle Maßnahmen des Hygienekonzepts richten sich darauf, die Konzentration an potentiell vorhandenen Erregern und deren Übertragung so gering wie möglich zu halten. „Das Konzept setzt auf die wichtige Regel, Abstand zu halten“, schildert Bochums Wahlleiter Sebastian Kopietz, der auch den städtischen Krisenstab leitet. Ergänzend empfiehlt die Stadt den Wählerinnen und Wählern, Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Am Wahltag dürfen sich neben dem Wahlvorstand jeweils maximal zwei Personen gleichzeitig in einem Wahllokal aufhalten. Alle Anwesenden müssen auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander achten. Mitglieder des Wahlvorstandes und Wählerinnen und Wählern, die im direkten Kontakt vor und nach der Stimmabgabe stehen müssen, trennt ein Tröpfchenschutz. „Pro Wahllokal sind dies jeweils vier Plätze“, beziffert Stephan Heimrath. Kugelschreiber bekommen die Bürgerinnen und Bürger mit den Stimmzetteln ausgehändigt. Bei Abgabe der Stimmzettel geben sie die Kugelschreiber zurück; die Stifte werden desinfiziert, bevor sie an die nächsten Wahlberechtigten ausgegeben werden. Tische und Sichtblenden in den Wahlkabinen werden ebenfalls regelmäßig desinfiziert. Zudem wird in den Wahllokalen unter anderem für eine ausreichende Belüftung gesorgt.
 
Helferinnen und Helfer vor den Wahllokalen achten darauf, dass es in den Abstimmungsräumen zu keinen Ansammlungen von Wählerinnen und Wählern kommt, so dass für alle Personenkontakte im Wahllokal wie in den Zugängen die Abstandsregel eingehalten werden kann. Die Ordnungskräfte sorgen auch vor den Wahllokalen dafür, dass Wartende die Sicherheitsabstände zueinander beachten. Markierungen aus Klebeband helfen dabei. In Situationen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten und kontrolliert werden kann, zum Beispiel bei der Stimmauszählung, müssen die Wahlhelferinnen und -helfer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
 
Jede und jeder ist darüber hinaus aufgerufen, die Husten- wie Niesetikette zu beachten und auf die Handhygiene zu achten. Für letztere gibt es vor Ort Waschgelegenheiten und stehen Desinfektionsmittel bereit, um zu verhindern, dass das Virus über die Hände von verunreinigten Flächen auf die Schleimhäute übertragen wird. „Wahlvorstände bekommen separate Desinfektionsstationen zur Verfügung gestellt“, erläutert Sebastian Kopietz. „Das Desinfektionsmittel für die Wählerinnen und Wähler wird am Ausgang des Wahllokals aufgestellt. Dies stellt sicher, dass nach eventuellen Berührungen zum Beispiel durch entgegengenommene Stimmzettel, Kugelschreiber oder durch Flächenkontakte bei der Stimmabgabe hinter der Sichtblende eine Desinfektion beim Verlassen des Wahllokals erfolgen kann.“
 
Um Infektionsrisiken in kritischer Infrastruktur und von besonders Gefährdeten zu vermeiden, verzichtet die Stadt Bochum bei der Stimmabgabe am 13. September auf bewährte Wahllokale wie in Altenwohn- und -pflegeheimen. Auch geeignete Räume in Krankenhäusern und Kindergärten fallen aufgrund der Pandemie als Stimmlokale weg. Damit steht aus Sicherheitsgründen eine Vielzahl barrierearmer und barrierefreier Wahllokale diesmal nicht zur Verfügung. „Aus diesen und auch aus infektiologischen Gründen bietet sich für viele Betroffene die Briefwahl an“, so Stephan Heimrath.
 
Ab voraussichtlich dem 17. August wird Briefwahl möglich sein. Wer seine Unterlagen dafür bei der Stadt abholen und vor Ort auch direkt wählen, kann dies im Clubraum der Volkshochschule im Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), Gustav-Heinemann-Platz 2-6, tun: montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. In den Bezirksverwaltungsstellen können Bürgerinnen und Bürger ebenfalls per Briefwahl ihre Stimme abgeben: montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr. Wer seine Briefwahlunterlagen zu Hause ausfüllen möchte, kann diese per Post zurücksenden oder bis einschließlich 13. September in einen der beiden Briefkästen am Historischen Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2-6, einwerfen. Wichtig: Letzte Leerung der Rathaus-Briefkästen ist am Wahltag um 16 Uhr.
 
„Wir haben mit diesem Hygienekonzept möglichst ansteckungssichere Rahmenbedingungen für die anstehenden Wahlen am 13. September geschaffen und hoffen, dass entsprechend viele Bochumerinnen und Bochumer ihr demokratisches Grundrecht, zu wählen, nutzen“, sagt Sebastian Kopietz.

(21. Juli 2020)