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Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

Corona: Stadt regelt Kitabetreuung – Ämter halten Dienstleistungen aufrecht – Öffnungszeiten entfallen

Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

Kinderbetreuung:

In seiner heutigen Sitzung hat der Krisenstab der Stadt Bochum Regelungen getroffen, wie der Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zur Betreuung von Kindergartenkindern in Bochum umgesetzt wird. Danach müssen beide Elternteile in Berufen tätig sein, die zur „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dienen“. Ähnliche Regelungen plant das Land für die Betreuung von Schulkindern aus den Jahrgangstufen eins bis einschließlich sechs.

Zu Arbeitsbereichen der Eltern, für die die Ausnahmeregelungen gelten, zählen laut MAGS insbesondere „alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.“

Die Stadt geht auf die Arbeitgeber der Eltern und Erziehungsberechtigten zu, auf die diese Ausnahmeregelung zutrifft. Infos dazu sollen am Montag in den Unternehmen vorliegen.

Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege-Einrichtungen

Veranstaltungen:

„Aufgrund aktueller Entwicklungen und Erkenntnisse, insbesondere der stark zunehmenden Ausbreitung des SARS-CoV-2 (Corona-Virus), ist grundsätzlich auch in den Fällen von Veranstaltungen unter 1.000 erwarteten Besucherinnen und Besuchern davon auszugehen, dass keine Schutzmaßnahmen getroffen werden können, die gleich effektiv aber weniger eingriffsintensiv sind, als die Veranstaltung nicht durchzuführen.“

Das Land hat zudem konkretisiert, bei Veranstaltungen mit unter 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass nur „notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und –vorsorge dienen“, stattfinden dürfen. Alle anderen privaten und öffentlichen Veranstaltungen müssen ausfallen oder verschoben werden.

Pflegeeinrichtungen:

Auf Basis des Landeserlasses ergeben sich auch weitere Regelungen für den Besuch von Einrichtungen zur vollstationären Pflege, zur Eingliederungshilfe, für besonders schutzbedürftige Personen: Hier gilt es, „Besuche ab sofort auf das Notwendigste zu beschränken“. Dazu zählen auch Seniorenheime und Krankenhäuser.

Städtische Dienstleistungen:

Die Stadt hält ihr Dienstleistungsangebot für Bürgerinnen und Bürger weitgehend aufrecht. Sie stellt dieses, wo immer möglich, nahezu ausschließlich auf telefonische und schriftliche Kontaktaufnahme um. Den direkten Kundenkontakt schränkt die Stadt stark ein, um Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst vor einer Ansteckung mit dem Virus zu schützen. In Einzelfällen ist es nach vorheriger telefonischer Beratung möglich, einen Termin zu vereinbaren. Zudem bittet die Stadt darum, ihr umfangreiches Online-Dienstleistungsportal zu nutzen. Dieses ist unter https://portal.bochum.de/ abrufbar. Welche Amtsbereiche in der Stadtverwaltung im Detail betroffen sind, lässt sich ab Montag, 16. März, auf der städtischen Homepage nachlesen. Die städtischen Kulturangebote hat die Stadt bis auf Weiteres im Laufe des Wochenendes geschlossen. Dazu zählen: die Stadtbüchereien, die Volkshochschule, die Musikschule, das Kunstmuseum Bochum und das Stadtarchiv.

Corona-Hotline:

Aufgrund der deutschland- und europaweiten steigenden Infektionszahlen versuchen immer mehr Bochumerinnen und Bochumer die städtische Corona-Hotline zu erreichen. Alleine gestern gingen dort unter der Rufnummer 0234 910–5555 mehr als 3.000 Anrufe ein. Die Stadt hat bereits das Personal an der Hotline verstärkt, bittet aber dennoch darum, die Hotline nur in dringenden Verdachtsfällen auf eine mögliche Corona-Infektion anzurufen.

Auch die Feuerwehr verzeichnet zunehmend Anrufe von Personen, die sich informieren wollen. Dies blockiert die zentrale Notrufnummer der Feuerwehr. Die Rufnummer 112 ist jedoch nur in lebensbedrohlichen Situationen zu wählen. Alle Informationen und aktuelle Entwicklungen hat die Stadt auf ihrer Homepage unter www.bochum.de/corona gebündelt.

Die Zahl der Infizierten ist in Bochum bis gestern Abend auf 24 gestiegen.

(14. März 2020)