Die Bundesregierung hat eine Sonderzahlung für die Menschen im Bezug existenzsichernder Leistungen auf den Weg gebracht, um deren zusätzliche, durch die Corona-Pandemie bedingten Bedarfe abzudecken. Profitieren werden die Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie von Asylbewerberleistungen.
Die Sonderleistung beträgt - von wenigen Ausnahmen abgesehen - 150 Euro für jede volljährige Person und soll nach dem Willen des Gesetzgebers „im Mai 2021“ ausgezahlt werden - also als separate Zahlung und nicht etwa zusammen mit der Monatsüberweisung.
Sowohl beim Jobcenter Bochum als auch beim Amt für Soziales der Stadt Bochum wird es deshalb ungefähr in der Monatsmitte zur Hauptauszahlung in den meisten Leistungsfällen kommen. Die genauen Termine stehen aber noch nicht fest. Beide Behörden planen zudem noch weitere Prüfungen im Laufe des Monats Mai, um eventuell neu dazugekommene Anspruchsberechtigte mit der Sonderleistung zu versorgen. Bis Ende Mai werden alle Berechtigten ihre Sonderzahlung erhalten haben.
(27. April 2021)