Mit einem neuen Erlass vom 18. Februar 2021 hat das Land NRW die Impfmöglichkeit auch auf folgende Berufsgruppen ausgeweitet, sofern diese regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätig sind: Betreuungsrichter*innen sowie Rechtspfleger*innen, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpfleger*innen, Frisöre*innen, Seelsorger*innen.
Des Weiteren führt das Land NRW auf: Medizinprodukteberater*innen bei der Operationsbegleitung, Personen mit Begutachtungs- und Prüftätigkeiten im Rahmen der ambulanten Pflege, Mitarbeitende der patientennahen ambulanten Spezialpflege, Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege.
Auch für diese Personengruppen organisiert das Impfzentrum nun die Impftermine (Erst- und Zweitimpfung). Angehörige aus Bochumer Betrieben, die diesen Berufsgruppen angehören, können Termine für ihre Impfung online auf der Internetseite der Stadt Bochum unter https://www.bochum.de/Corona/Impfzentrum-Bochum buchen. Wer zu den Berechtigten gehört, erhält die notwendigen Zugangsdaten über seinen Arbeitgeber/Arbeitgeberin. Mitarbeitende aus Betrieben anderer Städte/Kreise müssen sich an die dortigen Impfzentren wenden.
Die Terminvergabe für über 80-Jährige erfolgt weiterhin durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (Internetseite: www.impfterminservice.de, Rufnummer: 0800 116 117 02 bzw. 116 117).
Noch nicht geimpft werden können Personen der nächsten Priorisierungsstufe 2 der Coronaimpfverordnung des Bundes (hohe Priorität). Hierzu wartet die Stadt auf den nächsten Umsetzungserlass des Landes.
(22. Februar 2021)