Um einer Ausweitung der Corona-Pandemie im Stadtgebiet Einhalt zu gebieten, hat die Stadt Bochum am heutigen Montag, 19. April, dem Land Nordrhein-Westfalen weitere kontaktreduzierende Maßnahmen vorgelegt. Der Bochumer Inzidenzwert hatte am Wochenende die 150er-Grenze überschritten. Zudem ist die Auslastung der Intensivstationen nach wie vor deutlich zu hoch, sodass zum Gesundheitsschutz aller weitere Maßnahmen notwendig sind. Aktuell wartet die Stadt auf die Rückmeldung des Landes NRW zu dem vorgeschlagenen Maßnahmen-Paket.
Die Allgemeinverfügung der Stadt sieht ab Mittwoch, 21. April, vor, dass in Bochum vorerst kein Präsenzunterricht mehr an den Schulen stattfindet. Ausgenommen sind die jeweiligen Abschlussklassen. Eine Notbetreuung findet weiter statt. Kindertagesstätten sind nicht in der Allgemeinverfügung erfasst. Eine Notbetreuung soll weiterhin gewährleistet werden.
Darüber hinaus soll die sogenannte Testoption der CoronaSchutzVO des Landes NRW nicht weiter verlängert werden. Das würde bedeuten, dass zum Beispiel unter anderem die Bochumer Museen, die Stadtbücherei und der Tierpark wieder schließen müssten und das Konzept von „Test, Click & Meet“ – Einkaufen mit Termin und tagesaktuell negativem Corona-Test – nicht weitergeführt würde. Die Abholung vorbestellter Waren wäre aber weiterhin möglich.
Ferner möchte die Stadt Bochum die Maskenpflicht unter anderem für Teilbereiche von stark frequentierten Grünanlagen fortführen. Diese soll weiterhin von 12 bis 18 Uhr für die entsprechend gekennzeichneten Bereiche des Südparks in Wattenscheid und des Hammer Parks sowie für die Grün-, Wege- und auch Parkflächen des Ümminger Sees und des Kemnader Sees gelten. Übersichtskarten zur Maskenpflicht in den Bochumer Stadtbezirken gibt es unter www.bochum.de/Corona/Maskenpflicht-in-Innenstadtbereichen.
Die neue Allgemeinverfügung für Bochum soll zunächst bis zum 26. April gelten.
Am Mittwoch, 21. April 2021, startet ab 8 Uhr die Terminvergabe für die Personen der Geburtsjahrgänge 1948 und 1949 zur Impfung gegen das Corona-Virus. Alle Personen, die zwischen dem 1. Januar 1948 und dem 31. Dezember 1949 geboren wurden, sowie deren Lebenspartnerinnen und -partner können dann einen Impftermin über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbaren. Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 0800 / 116 117 02.
(19. April 2021)