Gemeinsam gegen Corona:
Aufgrund der steigenden Fallzahlen durch die Omikron-Variante besteht ab Mittwoch, 26. Januar, in allen städtischen Gebäuden eine generelle Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske. Dies gilt für alle Beschäftigen und Besucherinnen und Besucher. Personen, die beim Betreten der städtischen Gebäude keine FFP-2-Maske tragen, haben die Möglichkeit, vor Ort eine FFP-2-Maske zu erhalten. In diesem Zusammenhang werden auch die Hinweisschilder und Aufsteller in den großen Verwaltungsgebäuden zeitnah aktualisiert.
- Schutzmasken - Hinweise zur richtigen Nutzung (Handreichung des MAGS)
(24. Januar 2022)