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Aktuelle Pressemeldungen

Terrassenhaus in der Hustadt ist nun denkmalgeschützt

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Denkmalwürdig: Die Terrassenwohnanlage an der Schattbachstraße 11-19 in der Hustadt stammt aus den Jahren 1970-72. Erbaut wurde sie von den Bochumer Architekten Heinz Bruens und Carl Zeiler. In dem Kooperationsseminar des Kunstgeschichtlichen Instituts der Ruhr-Universität Bochum (RUB) und der Unteren Denkmalbehörde Bochum, das die Architektur der 1960er bis 1980er Jahre in Bochum erfasst, wurden die Historie und die Bauweise des Gebäudes untersucht. Am Montag, 8. September, hat die Untere Denkmalbehörde Stadt Bochum zusammen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) den Vertretern der Eigentümergemeinschaft offiziell die Denkmalplakette für die terrassierte Wohnanlage überreicht.

Vertreter*innen der Eigentümergemeinschaft vor dem Terrassenhaus an der Schattbachstraße bei der Übergabe der Denkmalplakette (Quelle: Stadt Bochum/Dennis Yenmez)

Die begrünten Terrassen des denkmalgeschützten Terrassenhauses an der Schattbachstraße (Quelle: Stadt Bochum/Dennis Yenmez)

Im April konnte das Gebäudeensemble bereits unter Schutz gestellt werden. Der Denkmalumfang beinhaltet die Wohnanlage im Äußeren mit ihren insgesamt zehn Blöcken, die Tiefgarage sowie die Außen- und Grünanlagen. „Die Untersuchungen sind eng mit der Eigentümergemeinschaft zusammen erfolgt, die mit großem Engagement ihr Wissen zu ihrem Gebäude eingebracht haben und Einblick in die vielfältigen, modernen Wohnungsgrundrisse gewährt haben“, sagt Dagmar Stallmann, Leitern der Unteren Denkmalbehörde. „Der Architekt Heinz Bruens lebte bis zu seinem Tod selbst in dieser einzigartigen Wohnanlage.“
 
Das Terrassenwohnhaus ist sowohl bedeutend für die Stadtgeschichte als auch die städtebauliche Lage innerhalb Bochums, weil es anschaulich Zeugnis des Strukturwandels und der baulichen Entwicklung ablegt. Im Kontext des Baus der RUB ab 1962 wuchs der Bedarf nach Wohnraum für Lehrende, Angestellte und Studierende enorm. Neue Wohnviertel, Straßenverbindungen und städtebauliche Anschlusspunkte wurden daher direkt mit geplant und die so genannte „Rahmenstadt“ entstand. Der Terrassenkomplex an der Schattbachstraße in der Hustadt und bildete bereits zu seiner Erbauung durch seine Bauweise in Verbindung mit Grünflächen und weiteren gestalteten Außenanlagen einen reizvollen Wohnstandort.

Aber auch architektur- und gartenhistorische Gründe sprechen für die Eintragung in die Denkmalliste. „Terrassenwohnhäuser zählen spätestens seit dem für die Weltausstellung 1967 errichteten Wohnkomplex ,Habitat‘ zu den spannendsten Formen des Wohnbaus dieser Zeit“, so Dagmar Stallmann. „Neuartige Beton- und Stahlkonstruktionen machten den Bau technisch möglich und die Forderung nach bezahlbarem aber qualitativ hochwertigem Wohnraum mit Terrassen und grünen Gemeinschaftsflächen wurde bei dem Gebäude in der Schattbachstraße eindrucksvoll umgesetzt. Das Material Beton dient hier nicht nur als Baumaterial, sondern wird auch am Außenbau gestalterisch in Szene gesetzt.“ Neben dem denkmalgeschützten Terrassenhaus an der Girondelle konnte so ein zweites bedeutendes Bauwerk dieser Art in Bochum den Denkmalstatus erhalten. 

Luftbild von dem denkmalgeschützten Terrassenhaus an der Schattbachstraße und Umgebung (Quelle: Stadt Bochum/Dennis Yenmez)

Das Terrassenhaus an der Schattbachstraße ist nahezu unverändert erhalten und befindet sich in einem guten baulichen Zustand. Aktuell hat sich die Eigentümergemeinschaft denkmalgerechte Sanierungsarbeiten zu den terrassierten Balkonen vorgenommen, um so das Denkmal für die Zukunft zu erhalten. Ein Vorteil der heute angebrachten Denkmalplakette: „Die Eigentümer profitieren dabei wegen des Denkmalschutzes davon, die Sanierungskosten steuerrechtlich abzuschreiben zu können“, erläutert die städtische Denkmalschützerin.

(9. September 2025)