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Aktuelle Pressemeldungen

Winterdienst: Schnee und Glätte

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Stadtansicht Bochum (Quelle: Stadt Bochum/Dennis Yenmez)

Vor dem Hintergrund der aktuellen Wetterlage weist die Stadt daraufhin, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verantwortlich für den Gehweg vor Ihrem Grundstück sind. In der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bochum, zu finden unter www.bochum.de, sind ihre Pflichten festgelegt:

In der Zeit von 7 bis 20 Uhr müssen öffentliche Gehwege von Schnee und Eis befreit werden. Wenn es zu schneien aufgehört hat, ist mit der Schneeräumung und dem Beseitigen von Eis zu beginnen. Schnee, der nach 20 Uhr fällt, muss erst am nächsten Tag bis 8 Uhr morgens beseitigt sein. Das Gleiche gilt für nach 20 Uhr entstandene Glätte.  Weitere Informationen erhält man beim Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum unter der Telefonnummer 0234 910 37 19. Außerdem gibt es zahlreiche Informationen im Internet unter www.bochum.de und www.usb-bochum.de

Die Gehwege müssen auf einer Breite von mindestens einem Meter vom Schnee befreit werden, so dass Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren möglichst sicher aneinander vorbeigehen können. Auch vor Garten- oder Garagengrundstücken und deren Zuwegungen muss der Winterdienst geleistet werden. Bei Straßen ohne abgetrennten Gehweg, wie in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Straßen, muss ebenfalls mindestens ein Streifen von einem Meter entlang der Grundstücke von Schnee und Eis freigehalten werden. Wer sich im Urlaub befindet, erkrankt ist oder beruflich verhindert, muss sich um eine Vertretung kümmern. Grundsätzlich gilt: immer zuerst Schnee und Eis mechanisch räumen und erst danach mit abstumpfenden Mitteln streuen. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken darf nicht auf dem Gehweg oder der Fahrbahn abgelegt werden.

Haltestellenbereiche
Eine besondere Verantwortung gilt für Grundstücke, vor denen eine Haltestelle für öffentliche Verkehrsmittel vorhanden ist. Dort müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu Haltestellen und Wartehäuschen gewährleistet wird.

Streusalzverbot
Auf Bochums Gehwegen gilt grundsätzlich Streusalzverbot. Ausnahme: dort, wo der Gebrauch von Salz unumgänglich ist, wie bei außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie Eisregen, wenn ein verkehrssicherer Zustand mit abstumpfenden Mitteln nicht hergestellt werden kann. Zudem gilt dies bei gefährlichen Gehwegstrecken, etwa auf Brückenaufgängen und 
-abgängen, auf Treppen, in Passagen oder auf steilen Gefällstrecken. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die den Winterdienst an Firmen in Auftrag gegeben haben, sollten das Salzstreuverbot in ihren Vertrag aufnehmen. Bei Missachtung drohen Bußgelder, da letztendlich die Eigentümerinnen und Eigentümer für die Einhaltung des Salzstreuverbotes verantwortlich bleiben. 

Umweltfreundliche Streumittel sind Granulat, Asche, Splitt, Lava oder Sand. Besonders zu empfehlen sind Produkte mit dem Umweltengel. Sie enthalten keine organischen Bestandteile wie Harnstoff, keine löslichen Schwermetallverbindungen, sind salzfrei, nicht auftauend, sondern abstumpfend. Zum Winterdienst gehört auch das Wegräumen des aufgebrachten Streugutes. Ansonsten könnte ebenfalls Rutschgefahr bestehen.

Wo sind Streumittel erhältlich?
Bei Baustoffhändlern oder in guten Supermärkten sind auch umweltfreundliche Streumittel erhältlich. In haushaltsüblichen Mengen bietet der USB Bochum Granulat kostenlos während der Öffnungszeiten an den Wertstoffhöfen sowie am Betriebshof Hanielstraße an. Bürgerinnen und Bürger müssen ein eigenes geeignetes Gefäß mitbringen.

Die Stadt warnt außerdem ausdrücklich vor dem Betreten von Eisflächen.

(8. Januar 2026)