Noch vor den Sommerferien werden in den politischen Gremien Änderungen des Bebauungsplans und der Gestaltungssatzung der Siedlung Dahlhauser Heide beraten. Die geänderten Anforderungen an Mobilität und Energienutzung machen eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dadurch sollen Stellplätze und Wärmepumpen auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zulässig werden.
Parallel zum Bebauungsplan soll die Gestaltungssatzung zeitgemäß angepasst werden. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Gestaltung beziehungsweise Zulassung von Stellplätzen, Ladestationen/Wallboxen und Fahrradboxen. Zur Vereinfachung und leichteren Anwendung der Satzung sollen unter anderem Vorgaben zur Gestaltung von Briefkasten, Außenleuchten, Hausnummern und Klingelanlagen entfallen.
Zunächst wird darüber am 26. Juni in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte und am 2. Juli im Ausschuss für Planung und Grundstücke beraten. Abschließend entscheidet der Rat am 10. Juli. Sofern dieser zustimmt, werden anschließend alle Informationen auf der Homepage der Stadt Bochum zusammengefasst. Neben der Veröffentlichung und den Darstellungen des Bebauungsplanes und der Gestaltungssatzung werden hier die wichtigsten Fragen beantwortet. Zudem werden Ansprechpersonen aus dem Bauordnungsamt und dem Amt für Stadtplanung und Wohnen benannt, um eine umfassende Beratung für alle Interessierten zu ermöglichen.
Die in den Jahren 1906 bis 1915 erbaute Bergarbeitersiedlung gilt als eines der bedeutendsten Beispiele einer Arbeitersiedlung der Gartenstadtbewegung in Deutschland.
(5. Juni 2025)