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Aktuelle Pressemeldungen

Ausbruch der Geflügelpest in Dortmund führt zu Aufstallungspflicht in Bochum

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Geflügelhalterinnen und -halter aufgepasst: In Dortmund wurde die Geflügelpest amtlich festgestellt. Zur effektiven Bekämpfung der Tierseuche besteht auch für Teile des Bochumer Stadtgebiets Handlungsbedarf. Konkret bedeutet das: Ab dem morgigen 1. Februar 2022 muss gehaltenes Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder Außenvolièren mit Schutzausstattung gehalten werden (Aufstallung). In jedem Fall muss verhindert werden, dass Wildvögel eindringen können. Die Maßnahmen gelten hauptsächlich für den östlichen Bereich von Bochum. Nähere Informationen finden sich auf www.bochum.de unter dem Stichwort „Aktuelle Tierseuchen“. Dort gibt es auch Hinweise zum Thema Hygiene und Verbote. 

Wer in dem betroffenen Gebiet Geflügel hält, soll sich umgehend, spätestens bis zum 11. Februar 2022, telefonisch unter 02 34 / 910 88 11 oder 02 34 / 910 10 30 oder per E-Mail unter Tierschutz@bochum.de an das Ordnungs- und Veterinäramt wenden. 

Zur Allgemeinverfügung

(31. Januar 2022)