Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 10. Juli die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 – Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide – und die Neuaufstellung der Gestaltungssatzung Nr. 482 G – Siedlung Dahlhauser Heide – beschlossen. Die Änderungen sind nun im Amtsblatt bekannt gemacht und somit rechtswirksam.
Mit diesen getroffenen Beschlüssen werden der Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung wiederum an aktuelle Entwicklungen angepasst. So werden nunmehr Stellplätze, Fahrradboxen, Ladestationen/Wallboxen und Wärmepumpen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, also auch in den Vorgärten, bei Beachtung gestalterischer Vorgaben, zugelassen.
Zusätzlich entfallen zur leichteren Anwendung der Gestaltungssatzung Vorgaben zu Briefkästen, Außenleuchten, Hausnummern und Klingelanlagen.
Mit dem geänderten Bebauungsplan und der neuen Gestaltungssatzung wird der Grundstein für eine weitere Sicherung des Gestaltwerts der Siedlung bei angepassten städtebaulichen Rahmenbedingungen geschaffen.
Weitere Informationen zu den Satzungen, Antworten zu häufig gestellten Fragen und Ansprechpersonen sind auch auf der Homepage der Stadt Bochum unter dem Stichwort „Dahlhauser Heide“ abrufbar.
(30. Juli 2025)