Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner jüngsten Sitzung am 7. Mai beschlossen, ein generelles Grillverbot für den Ümminger See und die Schmechtingwiese in die Bochumer Sicherheitsverordnung aufnehmen zu lassen. Das Verbot tritt am 30. Mai in Kraft. Damit ist das Grillen in nunmehr fünf Grünanlagen nicht erlaubt, und zwar neben dem „Ümminger“ und der Schmechtingwiese auch dem Stadtpark, dem Stadtgarten Wattenscheid und dem Westpark. In allen anderen öffentlichen Grünanlagen darf weiterhin gegrillt werden, sofern der fünfstufige Graslandfeuerindex geringer als 3 ist.
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(26. Mai 2026)