Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat im März 2026 beschlossen, die Sanierung zweier Orgeln in den Trauerhallen des Bochumer Hauptfriedhofs mit 125.000 Euro zu fördern. Die Mittel stammen aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Insgesamt sind für die Ertüchtigung und Restaurierung der beiden Instrumente rund 250.000 Euro vorgesehen. Die Stadt Bochum stellt dafür einen Eigenanteil in gleicher Höhe bereit.
Die Orgeln in der großen und der kleinen Trauerhalle wurden 1938 von der Orgelbaufirma Walcker errichtet. Wegen ihrer elektropneumatischen Traktur stellen sie heute eine besondere Seltenheit dar. Dass sich gleich zwei dieser inzwischen selten erhaltenen Instrumente auf dem Bochumer Hauptfriedhof erhalten haben, ist ein besonderer Glücksfall. Beide Orgeln wurden daher bereits früh in die Denkmalliste der Stadt Bochum aufgenommen.
Derzeit sind die Instrumente nicht spielbar. Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, die historischen Orgeln fachgerecht zu restaurieren und wieder nutzbar zu machen. Dabei sollen sie möglichst originalgetreu in ihrer klanglichen und technischen Ausprägung der Entstehungszeit erhalten bleiben. Vorgesehen sind unter anderem Arbeiten am Pfeifenwerk, an der Tontraktur sowie an den Registeranlagen. Mit der Förderung kann ein bedeutendes Zeugnis der Orgelbaukunst des frühen 20. Jahrhunderts gesichert werden und bald wieder erklingen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll nach Bewilligung der Fördermittel zeitnah erfolgen.
(24. März 2026)