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Aktuelle Pressemeldungen

Gemeinsame Presseinformation der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Bochum

Aktuelle Pressemeldungen

„Auf dem Esch“ soll Landeseinrichtung werden
 
Seit Mitte des letzten Jahres ist ein zunehmender Flüchtlingsstrom die Bundesrepublik Deutschland und damit auch nach Nordrhein-Westfalen und Bochum zu verzeichnen. Bis zum Ende des Jahres 2023 werden voraussichtlich bis zu 60.000 Menschen in NRW Zuflucht gefunden haben. Experten erwarten auch für 2024 einen sehr hohen Flüchtlingsstrom. Für Bochum bedeutet dies eine Zuweisung von voraussichtlich mehr als 1300 Menschen im nächsten Jahr. Aktuell sind bereits 1600 Menschen in den Einrichtungen im Stadtgebiet untergebracht.
 
„Niemand weiß genau, wieviel Menschen kommen werden und unsere Hilfe brauchen“, so Sozialdezernentin Britta Anger. „Aber wir tun alles, um bestmöglich vorbereitet zu sein.“ Die humanitäre Aufnahme und Betreuung der geflüchteten Menschen, in allen damit verbundenen Aspekten insbesondere der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Zu diesem Zweck wird der Ausbau von Kapazitäten für die Unterbringung vorangetrieben. Nun ist das Land NRW ist an die Stadt Bochum herangetreten, um die städtische Flüchtlingsunterkunft „Auf dem Esch“ anzumieten. 
 
Sie soll zunächst als Erweiterung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) fungieren und kurze Verweildauern von wenigen Tagen, bis zur medizinischen Untersuchung, der Registrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung, überbrücken. 
 
In der Folgezeit soll die Anlage als Notunterkunft an das Land vermietet werden. Notunterkünfte sind ein wichtiger Bestandteil im Landessystem, um eine geregelte Zuweisung in die Kommunen sicherzustellen. Insbesondere im Hinblick auf geflüchtete Familien, die dort für maximal sechs Monate Schutz finden sollen. Neben der reinen Unterbringung werden Freizeit- und Sportangebote unterbreitet. Vor dem Hintergrund der angestrebten kurzen Unterbringungszeit, sieht die Konzeption vor, Kita- oder Schulplätze erst nach Verlassen der Notunterkunft und mit Zuweisung in die Kommunen, vorzuhalten.
 
Für die Nutzung als Notunterkunft ist eine Erweiterung um einen doppelstöckigen Containerblock notwendig, wodurch pro Etage jeweils 120 Quadratmeter Fläche geschaffen werden. In diesen Räumlichkeiten sollen die zwingend erforderlichen zusätzlichen Büros (Registrierung, Infopoint) und Betreuungsräume (zum Beispiel Freizeit- und Sprachunterrichtsräume) untergebracht werden.
 
Die Refinanzierung der kompletten Anlage inklusive der noch vorzunehmenden baulichen Veränderungen soll im Rahmen des Mietvertrages über das Land NRW erfolgen.  Maximal 300 Personen können in der Einrichtung untergebracht werden, die dann auf das Zuweisungskontingent der Stadt Bochum angerechnet werden.
 
In seiner Sitzung am 24. August entscheidet der Rat der Stadt Bochum über die Vorlage.

(24. August 2023)