In dieser Woche werden die Halbjahreszeugnisse ausgegeben. Für die Kinder der vierten Klassen ist damit auch die Anmeldung an einer weiterführenden Schule verbunden. Die Eltern stehen dann vor der Entscheidung, an welcher weiterführenden Schule sie ihr Kind anmelden möchten. Es ist nur eine Anmeldung möglich.
In diesem Jahr werden 2.772 (Vorjahr 2.637) Viertklässlerinnen und Viertklässler der städtischen Grundschulen in die fünfte Jahrgangsstufe der weiterführenden Schulen wechseln. Von der Grundschule haben sie dazu – zusätzlich zu dem Zeugnis und der begründeten Empfehlung – einen Anmeldeschein, eine Kurzinfo über das Verfahren und die Auflistung der Bochumer Schulen, an denen eine Anmeldung möglich ist, sowie einen Personenbogen erhalten.
Bei Infoveranstaltungen an den Grundschulen und den Tagen der offenen Tür an den weiterführenden Schulen konnten sich die Eltern und natürlich auch die Kinder bereits ein umfassendes Bild über das vielfältige Bochumer Bildungsangebot machen. Weiterhin haben alle Viertklässlerinnen und Viertklässler die Broschüre „Weiterführende Schulen in Bochum“ erhalten. Das Heft informiert über die Schulformen im Allgemeinen und über die Bildungsangebote und Besonderheiten der weiterführenden Schulen im Speziellen.
Wie bereits im letzten Jahr gibt es vorgezogene Anmeldezeiten für die Gesamtschulen:
Schulform | Montag, 23. Januar 2023 | Dienstag, 24. Januar 2023 | Mittwoch, 25.Januar 2023 |
Gesamtschule | 8 bis 18 Uhr | 8 bis 16 Uhr | 8 bis 16 Uhr |
Der Anmeldungen für die anderen Schulformen können zu diesen Zeiten erfolgen:
Schulform | Montag, 6. Februar 2023 | Dienstag, 7. Februar 2023 | Mittwoch, 8.Februar 2023 |
Gymnasien, Sekundarschulen, Realschulen, Hauptschulen |
8 bis 18 Uhr | 8 bis 16 Uhr | 8 bis 16 Uhr |
Informationen zu spezifischen Details wie zum Beispiel Einlassregelung oder etwaige Buchungen von Zeitfenstern zur persönlichen Anmeldung gibt es auf den Homepages der jeweiligen Schulen.
Anmeldungen zu den Berufskollegs, Weiterbildungskollegs und die gymnasiale Oberstufe:
Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht, im Regelfall nach zehn Schulbesuchsjahren, erfüllt haben und zu einem Berufskolleg, Weiterbildungskolleg oder die gymnasiale Oberstufe wechseln möchten, können sich von Freitag, 20. Januar, bis Dienstag, 28. Februar, anmelden. In einem ersten Schritt erledigen sie dies über das Portal „Schüler-Online“. Die Schulen händigen dazu allen Schülerinnen und Schülern, die die Sekundarstufe 1 verlassen, einen persönlichen Zugang zum Portal inklusive Passwort aus. Nach der Anmeldung im Portal können die Jugendlichen je nach Neigung, Fähigkeiten und Eingangsqualifikation einen der Bildungsgänge auswählen. Nachdem der Wunsch online angegeben wurde, gilt es, die notwendigen Unterlagen schnellstmöglich ab Montag, 23. Januar, entweder postalisch, über den Hausbriefkasten der Schule oder zu den üblichen Büroöffnungszeiten, in der Regel Montag bis Freitag von 8 bis 14 Uhr, an die gewünschte Schule zu übermitteln.
Besonderheit bei der diesjährigen Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe:
Aufgrund der Umstellung von G 8 auf G 9, können sich Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr nur an der Märkischen Schule für die gymnasiale Oberstufe anmelden. Die Märkische Schule ist eine sogenannte Bündelungsschule. Diese gibt es in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, um im Schuljahr 2023/2024 Schülerinnen und Schüler für die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe aufzunehmen und in den Folgejahren zum Abitur zu führen.
Alternativ ist eine Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe an Gesamtschulen und Berufskollegs wie bisher möglich. Zudem gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten: eine Anmeldung an einem Berufskolleg für einen vollzeitschulischen Bildungsgang, der bis zur Fachhochschulreife führt, oder die Anmeldung an der Berufsschule für eine duale Ausbildung. Für jede dieser Möglichkeiten kann jeweils nur eine Anmeldung abgegeben werden.
(19. Januar 2023)