Da die Lebenserwartung kontinuierlich weiter steigt und somit die Altersgrenze für die Regelaltersrente schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird, wird auch die Altersgrenze für die Zuständigkeit der Altenhilfe angepasst. Die bisherige Regelung, dass die Altenhilfe insbesondere bei Bürgerinnen und Bürgern ab dem 60. Lebensjahr bei psychischen Erkrankungen ansprechbar ist, wird daher aufgehoben.
Ab sofort ist der Fachdienst Altenhilfe im Zuge des Fallmanagements für Bochumer Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren, die in ihrer Häuslichkeit leben, zuständig. Die Zuständigkeit für neue Meldungen über psychisch erkrankte Personen bis zum vollendeten 65. Lebensjahr liegt beim Sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt Bochum.
Die allgemeine Beratung zu allen Fragen des Alters in den Seniorenbüros und am Seniorentelefon bleibt weiterhin bestehen. Hier gibt ein „Lotsendienst“ Auskunft und verweist an die jeweils zuständigen Fachdienste.
Der Fachdienst Altenhilfe ist unter der Rufnummer 0234 910 28 44 und der Emailadresse seniorentelefon@bochum.de zu erreichen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist unter der Rufnummer 0234 910 32 39 und der Emailadresse amt53-SpD@bochum.de erreichbar.
(18. Januar 2023)