Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen ordnet anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der Verkündung des Grundgesetzes von Samstag, 18. Mai, bis Mittwoch, 22. Mai, Vollbeflaggung an. Dies gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen.
(16. Mai 2024)