Die Stadt Bochum hat für den Zeitraum von Mittwoch, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar, 4 Uhr, für Teile der Innenstadt ein Feuerwerksverbot verhängt.
Betroffen sind die Brüderstraße, Teile der Straße Kerkwege, Kortum- sowie Kreuzstraße. Schilder weisen an den Grenzen der betroffenen Bereiche auf das Verbot hin. Die Kontrollen werden durch den Kommunalen Ordnungsdienst durchgeführt. Mitgebrachtes Feuerwerk muss in einem dafür aufgestellten Container entsorgt werden, um die Sperrzone betreten zu können.
(16. Dezember 2025)