Die Einbringung des Verwaltungsentwurfes zum Haushaltsplan 2023/24 wird vom 25. August 2022 auf den 29. September 2022 verschoben. Die Stadt Bochum hat sich dazu entschieden, da zurzeit noch erhebliche Unsicherheiten über die Höhe der über das Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes NRW an die Städte und Gemeinden zugewiesenen Schlüsselzuweisungen bestehen.
Aufgrund der Landtagswahlen und der Konstituierung der aktuellen Landesregierung wurde in der letzten Plenarsitzung des Landtags vor der Sommerpause die Rahmendaten des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 noch nicht eingebracht, so dass den Kommunen auch noch keine erste Berechnung über die Höhe der Zuweisungen des Landes NRW an die Gemeinden und Gemeindeverbände für 2023 vorlag. Diese Ergebnisse liegen in der Regel vor den Sommerferien vor, in diesem Jahr sind sie erst für Ende August angekündigt.
Nach Rücksprache - auch mit der Landesverwaltung - zeichnen sich erhebliche Veränderungen bei den Steuereinnahmen ab, die zum einen natürlich inflationsbedingt aber auch die teilweise positive wirtschaftliche Entwicklung im letzten Jahr widerspiegeln. Aufgrund dieser Unsicherheit bei einer der wichtigsten Finanzierungsgrundlagen der Stadt Bochum, hat die Verwaltung die Entscheidung zu einer Verschiebung der Einbringung getroffen. Der geplante Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltsplans 2023/24 verschiebt sich dadurch vom 10. November 2022 auf den 15. Dezember 2022.
(15. August 2022)