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Aktuelle Pressemeldungen

„Bildungs- und Teilhabe“-Paket in Bochum bietet zahlreiche Leistungen an

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Rund 18.800 Menschen in Bochum haben Anspruch auf das „Bildungs- und Teilhabe“-Paket (BuT): alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Sozialleistung nach dem SGB II (Hartz IV), SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sowie gegebenenfalls Personen mit einem geringen Einkommen. Zu den Leistungen gehören unter anderem: Schulpauschalen, die komplette Kostenübernahme der Mittagsverpflegung in Kita, Schule oder Tagespflege, das ermäßigte Schokoticket und Kita- und Klassenfahrten sowie Ausflüge. Darüber hinaus zählt auch Nachhilfe (Lernförderung) zu den Leistungen, die im Schuljahr 2022/2023 auch bei einem befriedigenden Leistungsstand in einem Fach beantragt werden kann.

Alle wichtigen Informationen und Formulare gibt es auf der Homepage www.bochum.de/but. Interessierte können Anträge und Nachweise als PDF-Datei per E-Mail an but@bochum.de übermitteln. Eine Ausnahme stellt dabei die „Anlage zur Lernförderung“ dar: Die Übermittlung erfolgt postalisch oder direkt in den Briefkasten am Beratungs- und Servicecenter in der Junggesellenstraße 8. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Anträge persönlich im BuT-Beratungs-und Servicecenter mit vorheriger Terminvergabe unter der Rufnummer 0234 910 – 17 44 zu stellen: montags und dienstags von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr.

Unter der Rufnummer 0234 910 – 17 44 steht Interessierten die Hotline für Fragen rund um das BuT-Paket zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, Mitarbeitende unter anderem zu Elternabende in Kindertageseinrichtungen oder Schulen einzuladen und dabei Informationen, Flyer und Formulare zum BuT-Paket zu erhalten. Ansprechperson ist Frank Maldener unter der Rufnummer der Hotline.

Der Bereich „Bildung und Teilhabe“ hat zum 1. September seine Bearbeitung von Anträgen umgestellt und die elektronische Akte eingeführt. Die Vorteile sind unter anderem die Schonung von Ressourcen und ein verkürztes Antragsverfahren. Zudem erspart es Wartezeiten. In der Anfangsphase kann es jedoch zu etwas längeren Bearbeitungszeiten kommen, da Anträge teils doppelt (digital und in Papierform) gestellt werden.

(13. September 2022)