Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen ordnet für Dienstag, 14. Juli, aus Anlass der Gedenkveranstaltung im Landtag Nordrhein-Westfalen zum 5. Jahrestag der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Trauerbeflaggung an. Die Anordnung des Ministeriums gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.
(13. Juli 2026)