Am 14. September finden Kommunalwahlen sowie eine mögliche Stichwahl am 28. September statt. 282.000 Bürgerinnen und Bürger sind für die Kommunalwahlen wahlberechtigt, 87.500 für den Integrationsausschuss.
Gewählt werden: die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister, der Rat der Stadt Bochum, die Bezirksvertretungen, das Ruhrparlament und der Integrationsausschuss.
Wahlberechtigt ist nach § 7 Kommunalwahlgesetz, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz oder Unionsbürger (das heißt Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union) ist und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 14. September 2009 geboren ist, seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Bochum seinen Hauptwohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein für das Wahlgebiet besitzt.
Wahlberechtigt zur Wahl des Integrationsausschusses ist, wer ausländischer Staatsbürger*in ist (z.B. nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und Bürger); die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat; neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (z.B. (Spät)Aussiedlerinnen und Aussiedler, die ihre ausländische Staatsangehörigkeit behalten haben) oder als Kind ausländischer Eltern seine deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben hat. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wahlbenachrichtigung
Jede/r Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Sie werden seit dem 8. August verschickt. Wer bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich beim Wahlbüro, Junggesellenstraße 8, 44777 Bochum, melden.
Briefwahl
Der Versand der Briewahlunterlagen erfolgt seit Freitag, 8. August. Die meisten Unterlagen sind bereits zugegangen. Bereits mehr als 7.500 Anträge auf Briefwahl sind am ersten Wochenende eingegangen. Ab heute (11. August) ist auch das Briefwahlzentrum im BVZ, Lore Agnes-Raum, geöffnet. Die Briefwahl vor Ort ist möglich bis zum 12. September. 97 Briefwahlbezirke gibt es. Auch in 21 Alten- und Pflegeeinrichtungen ist eine Briefwahl vor Ort möglich. Weitere Infos sowie Adressen und Öffnungszeiten der Briefwahlbüros finden sich hier: Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2025
Wahllokal
Für die Durchführung der Wahl ist das Stadtgebiet in insgesamt 186 Stimmbezirke gegliedert. Für jeden Stimmbezirk ist ein Wahllokal eingerichtet. Stimmbezirk und Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung verzeichnet.
Wahlbuddy
Auch der „Wahlbuddy“ steht zur Verfügung. Dieses Feature der Bochum-App kam erstmalig bei der Bundestagswahl zum Einsatz und begleitet auch die Kommunalwahl. Das Wahlmodul in der Bochum App bringt folgende Funktionen mit sich: Wahllokal finden, allgemeine Infos zur Wahl, Beantragung der Briefwahlunterlagen (Verlinkung ins passende Formular zu bochum.de) und Push Nachrichten während des Wahlprozesses (dynamische Infos neben den statischen Infos zu den FAQs)
Wahlhelfende
Für den reibungslosen und sicheren Ablauf der Wahlen benötigt die Stadt Bochum für beide Termine rund 2.300 engagierte Wahlhelfende, die in den Wahllokalen mitwirken oder bei der Auszählung im Briefwahlzentrum helfen. Deshalb ruft die Stadt dazu auf, mitzumachen und sich als ehrenamtliche Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu melden.
Die Aufgaben sind vielfältig und das Engagement wird geschätzt und honoriert:
- 100 Euro Aufwandsentschädigung für Wahlvorstehende und 70 Euro für alle anderen Funktionen, wenn man bereits bei der Bundestagswahl am 23. Februar im Einsatz gewesen ist.
- Alle, die sich zu den Kommunalwahlen erstmals für die ehrenamtliche Aufgabe melden, erhalten als Wahlvorstehende 60 Euro und 40 Euro für alle weiteren Funktionen.
Anmeldungen können online, per E-Mail oder Telefon erfolgen unter www.bochum.de/wahlhelfer, per E-Mail an: wahlhelfer@bochum.de oder telefonisch unter: 0234 910-5055
Broschüre: Wählen in Bochum
Die Broschüre „Wählen in Bochum“ in Alltags- und Leichter Sprache ist ein besonderer Service. Sie enthält alle Infos rund ums Thema Wahlen. Die Broschüre ist in den Bezirksverwaltungsstellen kostenlos erhältlich, steht auch zum download bereit.
Bezirksvertretung
Das Stadtgebiet Bochum ist in sechs Bezirke unterteilt: Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd, Südwest. Somit gibt es für die Wahl der Bezirksvertretungen sechs verschiedene Stimmzettel. Welchen Stimmzettel der Wahlberechtigte erhält, hängt davon ab, wo er in Bochum gemeldet ist.
Rat
Auch der Rat der Stadt Bochum wird neu gewählt. Das Stadtgebiet Bochum ist in 33 Kommunalwahlbezirke eingeteilt. In jedem Kommunalwahlbezirk wird eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter direkt in den Rat der Stadt Bochum gewählt. Somit unterscheiden sich also in jedem Kommunalwahlbezirk die Stimmzettel voneinander. Welchen Stimmzettel die Wahlberechtigten erhalten, hängt davon ab, in welchem Kommunalwahlbezirk sie gemeldet sind.
Alle weiteren Infos zu den Wahlen finden sich unter www.bochum.de/Kommunalwahl
(11. August 2025)