Heute, 1. Oktober, hat Kämmerin Dr. Eva Maria Hubbert dem Rat der Stadt Bochum den Entwurf für den Haushalt 2027 vorgelegt. Erstmals seit vielen Jahren wird dieser wieder durch ein Haushaltssicherungskonzept ergänzt. Es soll die langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt sichern und zeigt den Weg zurück zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt auf. Die Stadt reagiert damit auf eine katastrophale finanzielle Entwicklung, die Kommunen bundesweit vor erhebliche Herausforderungen stellt.
Strukturelles Defizit belastet kommunale Haushalte
Die finanziellen Rahmenbedingungen der Kommunen haben sich in den vergangenen Jahren erheblich verschlechtert. Deutsche Städte, Kreise und Gemeinden ächzen unter ihrer Aufgabenfülle und Kostenlast: Sie müssen rund 25 Prozent der staatlichen Aufgaben übernehmen, erhalten aber nur elf Prozent der staatlichen Einnahmen. Daraus entsteht ein strukturelles Defizit, das die Kommunen aus eigener Kraft nicht mehr ausgleichen können.
Ein wesentlicher Treiber sind die stark steigenden Ausgaben für Sozial- sowie Kinder- und Jugendhilfe; unter anderem weil Umfang und Standards der Leistungen maßgeblich von Bund und Land bestimmt werden, ohne dass die daraus entstehenden Kosten vollständig und dauerhaft gegenfinanziert werden. So sind bundesweit von 2014 bis 2024 beispielsweise die Ausgaben der Kommunen für Kinder- und Jugendhilfe auf 74,3 Milliarden Euro (+113 %), für Eingliederungshilfen auf 28,7 Milliarden Euro (+91 %) und für Hilfe zur Pflege auf 5,3 Milliarden Euro (+51 %) gestiegen. „Die finanzielle Lage ist ernst“, sagt Oberbürgermeister Jörg Lukat.
Auch Bochum ist insbesondere von steigenden Sozial- und Jugendhilfeaufwendungen betroffen. Hinzu kommen Zuwächse bei Personal- und Sachkosten, getrieben von hohen Tarifabschlüssen und Inflation. Gleichzeitig wachsen auch in Bochum die Erträge nicht in gleichem Maße. Diese Entwicklung können Kommunen nicht dauerhaft aus eigener Kraft auffangen.
Bereits für 2026 hat Stadtkämmerin Dr. Eva Maria Hubbert deshalb eine restriktive Haushaltsbewirtschaftung verfügt. Unter anderem wurden die Fachbereichsbudgets pauschal um zehn Prozent gekürzt und die Fachämter müssen ihre Ausgaben auf das Notwendigste beschränken. Freiwerdende Stellen bleiben mindestens ein halbes Jahr unbesetzt, um Personalkosten zu reduzieren. Doch diese Maßnahmen allein können nicht das strukturelle Defizit ausgleichen, das sich aus der staatlichen Schere von Aufgabenpflichten und Einnahmen für die bundesdeutschen Kommunen ergibt und das sich – vor allem aufgrund steigender Ausgaben für Sozialleistungen – immer weiter vergrößert.