
Bochumerinnen und Bochumer, an deren Immobilien das Hochwasser im Jahr 2021 Schäden verursacht hat, können unter bestimmten Umständen immer noch Fördergeld zu deren Instandsetzung bekommen. Die Frist für den Antrag auf Geld aus dem NRW-Landesfonds „Aufbauhilfe 2021“ läuft noch bis zum 30. Juni 2026. Die wichtigste Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Schäden durch Rückstau und Überflutung direkt durch das Schadensereignis im Juli 2021 verursacht worden sind.
Förderfähig sind Maßnahmen zur Beseitigung von direkten Schäden an Gebäuden und Wegen sowie Einkommenseinbußen für Unternehmen und Vermieterinnen und Vermieter. Die Schadenshöhe muss in der Regel mindestens 5.000 Euro betragen. Neben den Kosten für den Wiederaufbau können auch Kosten für präventive Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude förderfähig sein. Alle Infos zum Förderprogramm und der Antragsstellung finden sich online auf www.land.nrw/wiederaufbauhilfe.
(1. Juli 2025)