BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Aktuelle Pressemeldungen

Fördermittel für Opfer des Hochwassers 2021 noch bis Mitte 2026 beantragen

Aktuelle Pressemeldungen

Das Hochwasser 2021
Das Hochwasser 2021 (Quelle: Stadt Bochum)

Bochumerinnen und Bochumer, an deren Immobilien das Hochwasser im Jahr 2021 Schäden verursacht hat, können unter bestimmten Umständen immer noch Fördergeld zu deren Instandsetzung bekommen. Die Frist für den Antrag auf Geld aus dem NRW-Landesfonds „Aufbauhilfe 2021“ läuft noch bis zum 30. Juni 2026. Die wichtigste Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Schäden durch Rückstau und Überflutung direkt durch das Schadensereignis im Juli 2021 verursacht worden sind. 

Förderfähig sind Maßnahmen zur Beseitigung von direkten Schäden an Gebäuden und Wegen sowie Einkommenseinbußen für Unternehmen und Vermieterinnen und Vermieter. Die Schadenshöhe muss in der Regel mindestens 5.000 Euro betragen. Neben den Kosten für den Wiederaufbau können auch Kosten für präventive Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude förderfähig sein. Alle Infos zum Förderprogramm und der Antragsstellung finden sich online auf www.land.nrw/wiederaufbauhilfe.

(1. Juli 2025)